GB-A hat entschieden: CGM wird Kassenleistung
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat heute eine positive Empfehlung für Systeme zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM) ausgesprochen. Krankenkassen dürfen die Kosten jetzt übernehmen, wenn es sich um sogenannte Echtzeit-Systeme handelt und bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.