Rechtssicher: Krankenkassen zahlen CGM-Systeme

System zur kontinuierlichen Glukosemessung CGM
Bild: Medtronic
Am 6. September 2016 wurde die Richtlinie “Methoden vertragsärztliche Versorgung” modifiziert und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit ist nun auch rechtlich die Bahn frei für die Kostenübernahme der kontinuierlichen Glukosemessung (CGM-Systeme) durch die Krankenkassen.

CGM-Systeme: Jetzt ist Entscheidung rechtskräftig

Es war nur noch eine Formsache: Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (GB-A) schon Mitte Juni durch eine positive Empfehlung grünes Licht für die Kostenübernahme gegeben  hatte (wir berichteten), wurde die entsprechende Richtlinie nun auch im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit ist die Änderung rechtskräftig. Krankenkassen werden unter bestimmten Voraussetzungen nun die Kosten für die kontinuierliche Glukosemessung (CGM) für Patienten mit einer Insulinbehandlung übernehmen. Ärzte können diese CGM-Systeme nun rechtlich sicher verordnen.

Jetzt fehlt noch das CGM-Schulungsprogramm

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) begrüßt die Entscheidung, dass die Kosten für CGM-Systeme ab sofort erstattbar sind. Die DDG weist aber auch darauf hin, dass Patienten unbedingt auf diese Systeme geschult werden müssen. Dies hat auch der Gesetzgeber als Voraussetzung mit auf den Weg gegeben. Ein entsprechendes Schulungsprogramm mit Namen SPEKTRUM gibt es seit diesem Jahr, allerdings kann es so schnell nicht evaluiert (sach- und fachgerecht bewertet) werden. Ohne Evaluierung kann die Schulung von Seiten der Ärzte allerdings nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden. “Hier sehen wir eine Lücke, für welche die Krankenkassen eine entsprechende Übergangsregelung schaffen sollten”, fordert Dr. Jens Kröger, niedergelassener Diabetologe aus Hamburg und Vorstandsvorsitzender der Organisation diabetesDE.

Hier können Sie nachlesen, unter welchen Voraussetzungen eine Verordnung von Systemen zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM-Systeme) möglich ist.

Kategorisiert in: , , ,

Dieser Artikel wurde verfasst von Heidi Buchmüller