Diabetes und Soziales

© Bacho Foto – fotolia.com
Für die Berufswahl gibt es bei Menschen mit Diabetes mit ganz wenigen Ausnahmen (z.B. berufsbedingter Gebrauch von Schusswaffen) keine grundsätzlichen, sondern nur bedingte Einschränkungen. Dasselbe gilt für den Führerschein.

Die Anerkennung der Schwerbehinderung oder des Grades der Behinderung (GdB) orientieret sich entsprechend der seit 2010 geltenden Versorgungsmedizin-Verordnung am Therapieaufwand der Betroffenen und deren Benachteiligungen im Alltag.

Entsprechend müssen Empfänger von Sozialhilfe, wenn sie finanziellen Mehrbedarf geltend machen nachweisen, dass sie für „Ergänzungs-BEs“ zum Auffangen von Unterzuckerungen einen finanziellen Mehraufwand haben. Aber Vorsicht ! Therapiebedingte Einschnitte in der Lebensführung, z.B. häufige Hypoglykämien, können Rückschlüsse auf mögliche Einschränkungen für den Straßenverkehr erlauben und zu Problemen mit bereits abgeschlossenen oder geplanten Versicherungen führen.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zu diesen Themen:
Schwerbehindertengesetz und Diabetes
Grad der Behinderung
Mehrbedarf (“Hartz IV”) bei Diabetes
Berufswahl und Arbeitsplatz bei Diabetes
Führerschein und Diabetes
Regeln für die Teilnahme am Straßenverkehr
Versicherungsschutz für Diabetiker
Diabetes als “Versicherungsrisiko”
Hier finden Sie aktuelle Nachrichten zu diesen Themen