Regeln für die Teilnahme am Straßenverkehr

Menschen mit Diabetes, die eine Insulintherapie erhalten oder die Tabletten einnehmen, welche die Insulinproduktion anregen, sollten wegen einem erhöhten Risiko für Unterzuckerungen bei der Teilnahme am Straßenverkehr besondere Regeln beachten.  

Das müssen Sie als Diabetiker beim Autofahren beachten:

  • Tun Sie alles dafür, nie am Steuer zu unterzuckern. Ein Unfall aufgrund einer Unterzuckerung schadet Ihnen, anderen Menschen und allen Diabetikern.
  • Vorsicht mit Autofahrten in den ersten Wochen nach der Diabetesfeststellung oder nach Neueistellungen (Sehstörungen)!
  • Vor der Fahrt Blutzucker testen: Unterzuckerungen mit Traubenzucker beseitigen und warten, bis wieder die volle Konzentrationsfähigkeit vorhanden ist. Sicherheitshalber noch 1-2 BE essen, wenn der Blutzucker zu niedrig liegt (150 mg/dl sind gut).
  • Bei den geringsten Anzeichen einer Unterzuckerung während der Fahrt sofort anhalten, ausreichend Traubenzucker essen und die sichere Überwindung des Zustands abwarten (30 Minuten Pause, bis die volle Konzentrationsfähigkeit wieder erreicht ist, Blutzuckerselbstkontrolle).
  • Im Auto immer ausreichende Mengen von Traubenzucker bereithalten.
  • Brot, Obst oder Kekse mitnehmen. Essen Sie sicherheitshalber etwas zwischendurch, wenn Sie nicht sicher sind, dass der Blutzucker über 120 mg/dl liegt.
  • Sicher sind Sie nur mit null Promille. Vorsicht am Morgen nach einer Feier mit Alkoholgenuss! Unterzuckerungsgefahr!
  • Mindestens einmal pro Jahr die Sehkraft überprüfen lassen.
  • Es gelten die Ratschläge für vernünftiges Verhalten im Straßenverkehr wie bei Nichtdiabetikern: Defensiv fahren! Übermüdung vermeiden!
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hat im November 2019 eine Leitlinie für Patienten rund um das Thema Diabetes und Straßenverkehr herausgegeben. Diese Patientenleitlinie können Sie hier herunterladen.

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