Diabetes und Soziales
Für die Berufswahl gibt es bei Menschen mit Diabetes mit ganz wenigen Ausnahmen (z.B. berufsbedingter Gebrauch von Schusswaffen) keine grundsätzlichen, sondern nur bedingte Einschränkungen. Dasselbe gilt für den Führerschein. Die Anerkennung der Schwerbehinderung oder des Grades der Behinderung (GdB) orientieret sich entsprechend der seit 2010 geltenden Versorgungsmedizin-Verordnung am Therapieaufwand der Betroffenen und deren Benachteiligungen im Alltag. Entsprechend müssen Empfänger von Sozialhilfe, wenn sie finanziellen Mehrbedarf geltend... mehr