Diabetes und Soziales

Für die Berufswahl gibt es bei Menschen mit Diabetes mit ganz wenigen Ausnahmen (z.B. berufsbedingter Gebrauch von Schusswaffen) keine grundsätzlichen, sondern nur bedingte Einschränkungen.

 Dasselbe gilt für den Führerschein. Die Anerkennung der Schwerbehinderung oder des Grades der Behinderung (GdB) orientieret sich entsprechend der seit 2010 geltenden Versorgungsmedizin-Verordnung am Therapieaufwand der Betroffenen und deren Benachteiligungen im Alltag.

Entsprechend müssen Empfänger von Sozialhilfe, wenn sie finanziellen Mehrbedarf geltend machen, nachweisen, dass sie für „Ergänzungs-BEs“ zum Auffangen von Unterzuckerungen einen finanziellen Mehraufwand haben. Aber Vorsicht !

Therapiebedingte Einschnitte in der Lebensführung, z.B. häufige Hypoglykämien, können Rückschlüsse auf mögliche Einschränkungen für den Straßenverkehr erlauben und zu Problemen mit bereits abgeschlossenen oder geplanten Versicherungen führen.

Kategorisiert in:

Dieser Artikel wurde verfasst von admin