CGM-Systeme: Neue Regeln zur Verordnung

CGM-Systeme als Zeichnung
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Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hat auf ihrer Internetseite Vorgaben für die Verordnung von Systemen zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM) veröffentlicht. Diese Unterlagen sollten Sie vorlegen, wenn Sie ein CGM-System beantragen möchten: Im Juni 2016 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GB-A) beschlossen, Systeme zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM) zur Kassenleistung zu machen. Welche Unterlagen dafür bei der Krankenkasse eingereicht werden müssen, war bisher unklar. Nun hat die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) dazu Vorgaben veröffentlicht:

Bei einem erstmaligen Antrag auf ein CGM-System sind vorzulegen:

  • Eine Beschreibung des Problems und der bisher durchgeführten Maßnahmen zur Optimierung der Therapie. Hier sind vor allem Angaben zum HbA1c-Wert, zu Blutzuckerschwankungen und  Problemen mit Unterzuckerungen relevant. Zudem nennt die DDG Zielgruppen, für die ein CGM-System besonders in Frage kommt: Schwangere bzw. Frauen mit Kinderwunsch, Neugeborene und Säuglinge sowie Kleinkinder, Kinder und Jugendliche. Auch bestehende Begleiterkrankungen, berufsbedingte therapeutische Herausforderungen und besondere Lebensumstände können einen Antrag auf ein CGM-System begründen. Wichtig, so die DDG: Für den Patienten muss es eine oder mehrere eindeutige Indikationsstellung(en) geben.

Dokumentation der Diabetestherapie ist empfehlenswert

  • Um den Antrag zu unterstützen ist es sinnvoll, eine entsprechende Dokumentation der Therapie und der Stoffwechseleinstellung vorzulegen, so die Deutsche Diabetes Gesellschaft. Diese muss übereinstimmend mit der ärztlichen Bewertung sein.

  • Zudem empfiehlt die DDG Diabetikern, die einen Antrag stellen möchten, dies selbst zu begründen: “Eine persönliche Stellungnahme des Patienten zu seinen persönlichen Voraussetzungen ist förderlich und bekräftigt die notwendige Akzeptanz. Wenn die individuellen, versorgungsrelevanten Besonderheiten des jeweiligen Patienten eindeutig aufgezeigt werden, ist die medizinische Entscheidung für das CGM besser nachvollziehbar,” so die DDG auf ihrer Internetseite.

Was ist ein CGM-System?

Systeme zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM-Systeme) können von Menschen mit Diabetes beantragt werden, die eine Insulinbehandlung durchführen. Das System ist eine Ergänzung zur herkömmlichen Blutzuckermessung über den Pieks in den Finger. Die Glukosewerte werden hier über einen Sensor kontinuierlich gemessen und können auf einer Insulinpumpe bzw. einem Empfänger abgelesen werden. Individuell einstellbare Alarme warnen vor zu hohen und zu niedrigen Werten.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserer Rubrik “Wissen”.

Die Vorgaben der Deutschen Diabetes Gesellschaft zur Verordnung können Sie hier nachlesen
 

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Dieser Artikel wurde verfasst von Heidi Buchmüller