Sauerstofftherapie beim Fußsyndrom auch ambulant

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Wenn bei einem diabetischen Fußsyndrom keine Standardtherapie wirkt, übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für die hyperbare Sauerstofftherapie. Bisher wurde diese Behandlung nur im Krankenhaus bezahlt. Nach einem positiven GB-A Beschluss kann sie bald auch ambulant durchgeführt werden.

Schlecht heilende Wunden beim diabetischen Fußsyndrom

Patienten mit einem diabetischen Fußsyndrom haben großen Leidensdruck. Weil die Durchblutung in Beinen und Füßen als Folge des Diabetes vermindert ist, heilen Wunden schlecht. Die besten Chancen auf eine optimale Behandlung haben Patienten in einer diabetischen Fußambulanz (hier finden Sie die Adressen zertifizierter Fußambulanzen). Hier kommen bestimmte Standardtherapien zum Einsatz: Je nach Lokalisation, Größe und Tiefe der Wunde ist dies eine Kombination aus medikamentöser Behandlung, Wunddebridement, Verbänden, Druckentlastung und chirurgischen Maßnahmen.

Sauerstofftherapie auch ambulant

Wenn Standardtherapien versagen, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen seit 2016 die Kosten für die sehr zeit- und kostenaufwändige hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) (wir berichteten). Bisher mussten die Patienten dafür ins Krankenhaus gehen. Eine aktueller Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GB-A) eröffnet nun die Möglichkeit, diese Sauerstofftherapie auch ambulant durchführen zu lassen. Dies gilt für Wunden ab einer Tiefe des sogenannten Wagner-Stadium II.

Was ist eine hyperbare Sauerstofftherapie (HBO)?

Ziel der HBO beim diabetischen Fußsyndrom ist es, das Wundgewebe des Fußes mit mehr Sauerstoff zu versorgen und eine Heilung anzuregen. Zu diesem Zweck sitzen die Patienten mehrmals zwischen 45 und 120 Minuten in einer speziellen Kammer und atmen dort unter erhöhtem Luftdruck meist reinen Sauerstoff ein. Obwohl der medizinische Nutzen dieser Therapie nicht eindeutig belegt ist, deutet einiges darauf hin, dass Wunden mit dieser Therapie besser schließen. Anhaltspunkte für relevante Nebenwirkungen gibt es nicht.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GB-A) hat die Empfehlung der Kostenübernahme für die ambulante HBO an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So muss vor und auch während der HBO die Wundversorgung entsprechend den aktuellen ärztlichen Behandlungsleitlinien in einer qualifizierten Einrichtung erfolgen. Die ambulante HBO ist zudem an die Überweisung durch bestimmte, hierfür besonders qualifizierte Facharztgruppen geknüpft. Die Beschlüsse werden dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und treten nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Die HBO bei diabetischem Fußsyndrom kann als ambulante Leistung erst dann erbracht werden, wenn der Bewertungsausschuss über die Höhe der Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab entschieden hat.

Umfassendes Wissen zum Thema diabetisches Fußsyndrom finden Sie in unserer großen Rubrik “Wissen”.

Quelle: Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GB-A) vom 21.09.17

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Dieser Artikel wurde verfasst von Heidi Buchmüller