Patientenschutz

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Besserer Schutz nach Behandlungsfehlern

Patientenrechte in Bürgerlichen Rechtsvorschriften verankern Im März dieses Jahres folgte eine Delegation des Deutschen Diabetiker Bundes einer Einladung der SPD-Bundestagsfraktion in den Berliner Reichstag zu einem Expertengespräch. Thema war ein “Patientenrechtegesetz”. Vertreter der SPD-Bundestagsfraktion kündigten die Entwicklung einer entsprechenden Gesetzgebungsinitiative in der nächsten Legislaturperiode an. In der Besprechung verwiesen die Politiker darauf, dass Patienten angesichts sich häufender schwerer Behandlungsfehler einen besseren Schutz als bisher benötigten. Mit den Vorbereitungen des Gesetzesentwurfes wurde der Bremer Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Francke beauftragt. Es wurde in Aussicht gestellt, das Patientenrechtegesetz in bürgerlichen Rechtsvorschriften zu verankern. Dort sollen vorrangig materielle Schadensersatzansprüche und deren Durchsetzung einer gesetzlichen Regelung zugeführt werden. Der Vorsitzende des Deutschen Diabetikerbundes, der Meininger Rechtsanwalt Dieter Möhler, beklagte in der anschließenden Diskussion, dass dieses Patientenrechtegesetz nach den vorliegenden Plänen lediglich wie eine Art “Reparaturwerkstatt” funktionieren könne, wenn der eigentliche Schadensfall bereits eingetreten sei. Das Arzt-Patienten-Verhältnis müsse von Vertrauen geprägt bleiben. Die geplante Regelung sei zwar hinsichtlich der Einzelheiten durchaus begrüßenswert (Veränderung von Darlegungs- und Beweislast in Arzthaftpflichtfällen zugunsten des Patienten), käme aber für die Patienten in der Regel zu spät. Rechtsanwalt Dieter Möhler weiter: Wenn die Anzahl der Behandlungsfehler zum Problem geworden sei, müsse nach den eigentlichen Ursachen geforscht werden: War der Zugang der Patienten zu aktuellen Therapiemöglichkeiten und Medikamenten in ausreichendem Umfang gewährleistet? Hätte man Behandlungsfehler verhindern können? Trotz Notwendigkeit und Dringlichkeit ist vieles nicht mehr verordnungsfähig. Aus Sicht des Deutschen Diabetiker Bundes konnten die Initiatoren der Veranstaltung keine befriedigenden Antworten zu den Ursachen und Wirkungen geben. Für den Deutschen Diabetiker Bund ist und bleibt auch künftig die Verordnung von wirkungsvollen Therapien und Medikamenten eine zwingende Notwendigkeit, um Behandlungsfehler auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Der Deutsche Diabetiker Bund bekundete seinen Entschluss, im Bezug auf die Stärkung der Patientenrechte inklusive einer Ausrichtung auf eine Prävention von Behandlungsfehlern bei allen Fraktionen des Deutschen Bundestages entsprechende Willensbekundungen einholen zu wollen.

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