Erste Hilfe bei Unterzuckerung

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft rät: Von Unterzucker betroffenen Diabetikern, die bei Bewusstsein sind sollte unverzüglich mit Zucker geholfen werden.

Anlass für dieses eigentlich selbstverständliche Statement ist der Fall einer 15-jährigen Typ-1-Diabetikerin: Dem betroffenen Mädchen mit Unterzucker wurde in einer Apotheke Traubenzucker verweigert; der Apotheker wollte kein Traubenzucker-Päckchen anbrechen und schickte den Teenager weg. Zwischenzeitlich ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen unterlassener Hilfeleistung.

Warum war die Hilfe nicht erfolgt?

Die Diskussion über diesen Vorfall zeigt: Die Symptome „Verwirrung“ und „Verhaltensänderung“ werden von Mitmenschen fehlerhaft, nicht selten als Alkoholisierung eingeschätzt. Durch Verharmlosung werden Unterzuckerzustände als Hunger, Schwäche oder Müdigkeit gedeutet. Es besteht nicht selten die fehlerhafte Ansicht, dass schuldhaftes Verhalten den Unterzucker auslöst: Ungenauer oder schlampiger Umgang mit der Therapie, unzureichende Schulung, Vergessen der notwendigen Instrumente zum Gegensteuern…

Solche Vorwürfe sind falsch, aber weit verbreitet, worauf die Fachgesellschaft ausdrücklich hinweist. Hilfe ist in diesen Fällen vergleichsweise einfach: Traubenzucker, aber auch zuckerhaltige Getränke oder Nahrungsmittel helfen rasch. Selbst bei fehlerhafter Einschätzung, wenn also kein Unterzucker vorliegt, kann diese Maßnahme keinen Schaden anrichten. Nur in bewusstlosem Zustand darf nichts zugeführt werden, dann muss der Notarzt gerufen werden.

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