AOK verhandelt mit Insulinherstellern um Rabatt
Durch Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18.06.2006 werden bekanntermaßen drei kurzwirksame Analoginsuline von der Verordnungsfähigkeit für Typ II Diabetiker ausgeschlossen, solange eine Verordnung zu Mehrkosten für die Krankenkasse im Vergleich zu Humaninsulin führt. Der Beschluss trat am 29.09.2006 in Kraft, nachdem das Bundesministerium für Gesundheit diesen am 08.09.2006 u.a. mit der Maßgabe nicht beanstandet hat,... mehr