Die Rolle der Diabetesberater/innen in der Praxis

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Diabetesberater/innen übernehmen in Arztpraxen zahlreiche nichtärztliche Leistungen. Was sie “dürfen” und was nicht, war bisher nicht klar definiert. Empfehlungen dazu kommen nun von der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) und Fachverbänden.

(24.1.2021) Die Weiterbildung „Diabetesberater/in DDG“ wird über die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) bereits seit 1983 regelmäßig angeboten. Heute sind Diabetesberater/innen in Arztpraxen als Ansprechpartner für ihre Patienten nicht mehr wegzudenken. Sie führen Schulungen durch, nehmen sich Zeit für die Besprechung von Problemen im Alltag mit Diabetes, geben Tipps und lesen Daten aus Messgeräten aus. Dies sind nur einige Aufgaben, die sie an der Seite von Ärztinnen und Ärzten übernehmen, wobei die Grenzen unscharf sind. „Bislang bilden die Tätigkeiten der Beraterinnen und Berater in Klinik und Praxis nicht immer auch ihre tatsächlichen Kompetenzen ab. Die DDG Weiterbildungs- und Prüfungsordnung gibt zwar bestimmte Tätigkeitsfelder vor, aber es bleibt – nicht zuletzt auch aus rechtlichen Gründen – Ärzten überlassen, inwieweit sie Assistenzpersonal in die Behandlung mit einbeziehen,“ erklärt Dr. med. Dorothea Reichert, Vorstandsmitglied der Deutschen Diabetes Gesellschaft und des DDG und Berufsverbands Niedergelassener Diabetologen e.V. (BVND)

Beruf der Diabetesberater/in soll aufgewertet werden

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hat nun, gemeinsam mit beteiligten Fachverbänden, eine „Empfehlung zu ärztlichen delegierbaren Leistungen in der Diabetologie“ veröffentlicht. Sie definieren damit erstmals einen Handlungsrahmen für Aufgaben von nichtärztlichen Assistenzberufen (dazu gehören die Diabetesberater/innen) in ihrem Fachbereich. Ziel der Empfehlung ist es, ärztliches Personal weitgehend zu entlasten und Diabetesfachberufe in ihrer Kompetenz zu stärken und aufzuwerten. „Da in diesem Punkt noch viele Unsicherheiten zwischen Ärzten und Assistenz bestanden, ist es der DDG und den Diabetesfachverbänden ein großes Anliegen, den Handlungsrahmen für Assistenzberufe in der Diabetologie bestmöglich und klar zu definieren“, ergänzt Kathrin Boehm, stellvertretende Vorsitzende des Verbands der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD).

Kompetenzen und Leistungen werden definiert

Neben den Rahmenempfehlungen zu ärztlich delegierbaren Leistungen listet das Empfehlungspapier auch die notwendigen Kompetenzen auf: Diabetesberater/innen müssen beispielsweise über medizinisches Fachwissen, praktische Anwendungskompetenz als auch über Grundlagen der Gesprächsführung, Diabetesberatung- und Schulung sowie personale und organisatorische Kompetenzen verfügen. Aus diesem Anforderungskatalog leiten die Autoren schließlich ärztlich delegierbare Leistungen ab und listen sie in einem Katalog mit Beispielen auf – geordnet nach Handlungsfeldern.

Das Papier hat einen Orientierungscharakter – Ärztinnen und Ärzte entscheiden weiterhin selbst, inwieweit sie den Delegationsrahmen für sich nutzen möchten. Die Rahmenempfehlungen berücksichtigen dabei in größtmöglichem Spektrum auch das komplexe Thema Rechtssicherheit. Sie werden daher jährlich auf mögliche juristische Änderungen überprüft.

Die Rahmenempfehlungen werden von der DDG, dem VDBD, dem Berufsverband Niedergelassener Diabetologen e.V. (BVND) und dem Bundesverband der Diabetologen in Kliniken e.V. (BVDK) herausgegeben und können hier nachgelesen werden.

Quelle: Medieninformation der Deutschen Diabetes Gesellschaft vom 20. Januar 2021.

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Dieser Artikel wurde verfasst von Heidi Buchmüller