Zimtgebäck
Bonn – Jüngst erhobene Forderungen nach Rückruf von zimthaltigen Lebensmitteln sind auf Basis der aktuellen wissenschaftlichen Gesundheitsbewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) unberechtigt. “Es ist unzutreffend, dass Cumarin im Zimt bei Menschen krebsauslösend ist”, so Prof. Dr. Reinhard Matissek vom Lebensmittelchemischen Institut LCI des Bundesverbandes der Deutschen Süßwarenindustrie in Köln. Auch das BfR hat am 13.10.2006 erneut deutlich gemacht, dass es für den Menschen keinerlei Hinweise gibt, dass Cumarin krebserregend sein könnte. Ebenso hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA die erbgutschädigende Eigenschaft (Genotoxizität) von Cumarin widerlegt. Deshalb haben die Verbraucherschutzbehörden für Zimtsterne einen Orientierungswert von 67 mg/kg als gesundheitlich unbedenklich festgelegt und Verzehrsempfehlungen, herausgegeben. Diese Empfehlungen orientieren sich an dem hohen Schutzbedürfnis von Kleinkindern. Bei Beachtung dieser Verzehrsempfehlungen besteht keine Gesundheitsrisiko. Rückrufforderungen, die sich nicht an diesem Orientierungswert ausrichten, sind unberechtigt. Es kann bei Zimt und zimthaltigen Produkten nur dann zu einer gesundheitsschädigenden Wirkung (Gefahr einer Leberentzündung) kommen, wenn sie von empfindlichen Personen über einen langen Zeitraum in großen Mengen verzehrt werden. Diese Symptome sind jedoch nicht bleibend, sondern klingen beim Verzicht auf cumarinhaltige Produkte vollständig wieder ab. Der BDSI schaltet eine kostenfreie Infohotline für Verbraucher (ab 30.10.2006). Unter der Rufnummer 0800-0005548 können sich Verbraucher werktags zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr über den vernünftigen Umgang mit Zimt und zimthaltigen Produkten informieren. Auf der Homepage des BDSI finden Verbraucher Fragen und Antworten sowie Verzehrsempfehlungen zu Cumarin in Zimt und Zimtgebäck. Weitere Informationen, speziell zu Verzehrsempfehlungen finden Sie in der BDSI-Pressemitteilung vom 20.10.2006: “Zimtgebäck: Behörden geben Verzehrsempfehlungen insbesondere für Kleinkinder – Maßvoller Genuss für Erwachsene unbedenklich.Kategorisiert in: 2006, Nachrichten
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