Patienten-Information
Liebe Patientin, lieber Patient, mit Bedauern müssen wir Sie über die neue Regelung in den Arzneimittelrichtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung informieren: Nach Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses dürfen Sie als Mensch mit Typ 2 Diabetes nicht mehr mit Ihrem kurzwirksamen Insulinanalogon auf Kosten unserer gesetzlichen Krankenkassen behandelt werden. Auf Eigenkosten kann Ihre jetzige Therapie selbstverständlich weitergeführt werden.... mehr