Videosprechstunde – in Baden-Württemberg bald Realität

Videosprechstunde in Deutschland bald erlaubt
Die Beratung und Behandlung von Patienten per Videosprechstunde ist Ärzten in Deutschland bisher nicht erlaubt. Baden-Württemberg geht einen neuen Weg und hat dafür die ärztliche Berufsordnung geändert. Hier nimmt die bundesweit erste TeleClinic im Januar 2018 ihre Arbeit auf.

Schweden und Schweiz als Vorbilder

Was in anderen Ländern längst selbstverständlich ist, könnte auch in Deutschland bald kommen: Die Beratung und Behandlung von Patienten per Videosprechstunde. Vorbilder sind hier Schweden und die Schweiz. Hier gibt es telemedizinische Behandlungszentren, an die sich Patienten mit leichten Beschwerden wenden können. Die Diagnose stellt der Arzt nach dem Gespräch mit dem Patienten per Bildschirm. Ein eventuell benötigtes Rezept wird an eine Apotheke in Wohnortnähe des Patienten geschickt. Dieses Angebot spart in vielen Fällen den Arztbesuch und wäre auch hierzulande eine Lösung – vor allem in ländlichen Gebieten, in denen Ärzte Mangelware sind.

Berufsordnung verbietet deutschen Ärzten die Fernbehandlung

Doch Deutschland tut sich schwer mit der telemedizischen Behandlung. Bislang dürfen Ärzte zwar Patienten am Telefon, Bildschirm oder Internet beraten. Sie dürfen aber über diese Kommunikationskanäle weder eine Diagnose stellen, noch behandeln. Dies verbietet ihnen die Berufsordnung. Nun kommt in Baden-Württemberg Bewegung in die Telemedizin. Im Januar 2018 geht dort die „TeleClinic“ an den Start – ein privater Anbieter, der bereits in der Beratung von Privatpatienten tätig ist. Ausgestattet mit dem offiziellen Ärztekammer-Siegel, dürfen die Experten der TeleClinic sowohl Diagnosen stellen als auch behandeln. Ein erster Schritt.

TeleClinic bietet Videosprechstunde

Ab März 2018 wird die TeleClinic ihre Dienste auch gesetzlich versicherten Patienten in den Regionen Stuttgart und Tübingen anbieten. Auf die Erfahrung darf man gespannt sein. Möglich sind diese Projekte mit Modellcharakter in Baden-Württemberg, weil sich die dortige Landesärztekammer bereits vor zwei Jahren für eine entsprechende Änderung der Berufsordnung geöffnet hat. Auf Bundesebene ist nun die Bundesärztekammer in der Pflicht, nachzuziehen, damit die Videosprechstunde mit Diagnose und Behandlung zum Standard werden kann. Erste Vorschläge liegen dafür bereits auf dem Tisch, berichtet die Ärztezeitung online am 29.12.17.

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Dieser Artikel wurde verfasst von Heidi Buchmüller