Pflegeversicherung

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BSK kritisiert einseitige Belastung für Rentner bei der Pflege Die stellvertretende BSK-Bundesvorsitzende, Irmgard Winkler, hat die Entscheidung des Koalitionsausschusses vom 18. Juni in bezug auf die Beitragsanhebung für die Rentnerinnen und Rentner scharf kritisiert. Ab 1. Juli 2008 müssen 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland 1,95 Prozent Beitrag allein zahlen. “Damit werden sie erneut einseitig zur Kasse gebeten, während Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch die Absenkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung entlastet werden”, so Irmgard Winkler. Die nach mehrjährigen Nullrunden erfolgte Rentenanpassung von 0,54 Prozent per 1. Juli kann das nicht kompensieren. “Seit Beginn der Pflegeversicherung 1995/96 sind weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen angehoben worden”, erinnert Irmgard Winkler, “was angesichts der allgemeinen Preisentwicklung zu einer kontinuierlichen Entwertung der Pflegeleistungen geführt hat.” Der BSK spricht sich für eine solidarische Versicherung der Gesamtbevölkerung aus, weil Arbeitgeber bisher kaum an der Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung beteiligt wurden. Die Rentnerinnen und Rentner dagegen müssen schon seit 2004 den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung mit 1,7 Prozent aufbringen und damit 0,85 Prozent mehr Beitrag als Versicherte und Arbeitgeber zahlen. Irmgard Winkler: “Die Mehrheit der pflegebedürftigen Menschen will im vertrauten Wohnumfeld gepflegt werden, will teilhaben am Leben der Angehörigen, der Gemeinschaft und nicht in ein entferntes teures Pflegeheim umziehen. Aber von Teilhabe ist bei der Reform der Pflegeversicherung keine Rede.”
Der BSK fordert
  • Voraussetzungen zu schaffen, damit pflegebedürftige Menschen selbst bestimmen können, wo sie leben möchten. Innovative, barrierefreie Wohnformen sind dabei ebenso zu fördern wie Betreuungsangebote,
  • die Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur nach dem Grundsatz “ambulant vor stationär” und die Schaffung von Unterstützungsleistungen, die eine Pflege im Wohnumfeld zulassen, die die pflegenden Angehörigen entlastet und die solidarisch finanziert wird sowie
  • die Förderung der barrierefreien Gestaltung von Wohnraum, um älteren und pflegebedürftigen Menschen eine selbständige Lebensführung zu ermöglichen, anstatt den Neubau von Heimen zu fördern.

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