Zimtgebäck
Bonn – Jüngst erhobene Forderungen nach Rückruf von zimthaltigen Lebensmitteln sind auf Basis der aktuellen wissenschaftlichen Gesundheitsbewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) unberechtigt. “Es ist unzutreffend, dass Cumarin im Zimt bei Menschen krebsauslösend ist”, so Prof. Dr. Reinhard Matissek vom Lebensmittelchemischen Institut LCI des Bundesverbandes der Deutschen Süßwarenindustrie in Köln. Auch das BfR hat am... mehr