Schwerbehindertengesetz und Diabetes
Nach § 3 des Schwerbehindertengesetzes ist derjenige behindert, welcher länger als 6 Monate an einer Krankheit leidet. Der Grad der Behinderung hängt beim Diabetes mellitus von der Therapieform und von der Einstellbarkeit ab. Schwerbehindert ist ein Diabetiker, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 % beträgt.