Urlaubszeit – Reisezeit

Flugreisen – Handgepäck für Diabetes-Patienten
Aktuelle Hinweise

Insulinpflichtige Diabetes-Patienten sollten vor Flugantritt bei ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluggesellschaft melden und angeben, was sie als ihren medizinischen Bedarf mit an Bord nehmen müssen. Die Fluggesellschaften vermerken in ihren Fluglisten, auf welchem Platz der insulinpflichtige Diabetiker sitzt und dass dieser Fluggast Insulin, Mess- und Spritzutensilien dabei hat.
Bei der Fluggastkontrolle muss der Fluggast eine ärztliche Bescheinigung seines behandelnden Arztes vorweisen. In dieser Bescheinigung wird der insulinpflichtige Diabetes mellitus bestätigt. Des weiteren müssen aufgeführt werden:
  • Insulinampullen
  • Nadeln
  • Spritzen
  • ggf. Insulinpumpe
  • BZ-Messgeräte (1 Ersatzgerät mitnehmen)
  • Stechhilfen
  • Mess-Sensoren
Wichtig!
Insulin sollte nie im Koffer transportiert werden, da im Laderaum der Flugzeuge zu niedrige Temperaturen herrschen: Insulin verträgt keine Temperaturen unter +4°C! (Und sollte auch keinen Temperaturen über +30°C ausgesetzt sein!). Deshalb gehört die gesamte benötigte Menge plus "Notvorrat" ins Handgepäck.
Download der Bescheinigung
Die Dateien enthalten die Formulare für Patienten mit und ohne Insulinpumpe.

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