Ulla Schmidt entscheidet für Kinder

Krankenkassen müssen Kindern mit Diabetes alle Insuline erstatten!

Ministerium für Gesundheit entscheidet im Sinne der Patienten Bochum, 9. Mai 2008 – Kinder und Jugendliche mit Diabetes mellitus Typ 1 bis zum 18. Lebensjahr erhalten weiterhin auch kurzwirksame Analoginsuline von den Gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) teilte dies am 8. Mai 2008 dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit. Die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) begrüßt die Entscheidung von Ministerin Ulla Schmidt. Das Bundesministerium für Gesundheit widerspricht damit in diesem Punkt einem Beschluss des G-BA vom 21. Februar 2008. Dieser Beschluss hatte empfohlen, kurzwirksame Analoginsuline für Menschen mit Diabetes Typ 1 aus der Erstattung aus Kostengründen auszuschließen. Ausnahmen sollte es nur für Patienten geben, die allergisch auf Humaninsulin reagieren oder die mit Humaninsulinen keine stabile Stoffwechsellage erreichen könnten. An die 300 000 Menschen mit Diabetes 1 sind zurzeit in Deutschland von politischen Sparmaßnahmen betroffen – davon rund 25000 Kinder und Jugendliche. “Für diese Patienten sind Analoginsuline kein Luxus, sondern eine wichtige Unterstützung, tagtäglich gut mit Diabetes 1 zu leben und Spätfolgen zu vermeiden”, sagt Professor Dr. med. Thomas Danne, Vize-Präsident der Deutschen Diabetes-Gesellschaft. “Wir sind froh, dass die Ministerin jetzt im Sinne der jungen Patienten entschieden hat.” Die Stoffwechselerkrankung Diabetes 1 kann jeden treffen. Die meisten Neuerkrankten sind Kinder und Jugendliche bis zum 20. Lebensjahr – etwa eines von 600 Kindern erkrankt in Deutschland daran. Studien haben gezeigt, dass die Hälfte der Erkrankten zwölf Jahre nach der Diabetes-Diagnose Folge- und Begleiterkrankungen entwickelt haben. Diese Folgen könnten verhindert werden, wenn Erkrankte von Beginn an eine gute ärztliche Versorgung, professionelle Diabetes-Schulungen und auch psychologische Unterstützung erhielten.

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