Erste Kassen erstatten kurzwirkende Insulinanaloga

Damit profitieren nach Auskunft von Lilly schon ca. 20% aller Versicherten von der Erstattungsregelung. Die Direktverträge ersparen Typ-2-Diabetikern, die bei den genannten Krankenkassen versichert und auf Humalog® eingestellt sind, eine nicht medizinisch begründete Umstellung auf Humaninsulin. Die Regelung gilt auch für Patienten, die künftig auf das Insulin eingestellt werden. Nach gültigen Leitlinien werden Typ-2-Diabetiker bei Bedarf zunächst auf ein Humaninsulin eingestellt. Nach der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses dürfen gesetzliche Kassen die Kosten für kurzwirksame Insulinanaloga grundsätzlich nur noch dann übernehmen, wenn sie nicht teurer sind als kurzwirksames Humaninsulin. Für Humaninsulin existiert kein Festbetrag. Über die Einzelheiten der Lieferpreise für Insulin Lispro an die genannten einzelnen Kassen schweigt sich Lilly aus; jedoch bedeuten die Direktverträge nicht, dass der Preis für das Kunstinsulin, der etwa 30% über dem von Humaninsulin liegt, generell gesenkt wurde.

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