Berufliche Einschränkungen bei Diabetes oft nicht mehr zeitgemäß

Foto von National Cancer Institute auf Unsplash
Moderne Diabetestechnologien wie CGM- und AID-Systeme haben das Leben mit der chronischen Stoffwechselerkrankung deutlich vereinfacht. Inzwischen können Menschen mit Diabetes nahezu alle Berufe ausüben, da ihre Stoffwechsellage in der Regel viel stabiler ist als früher. Trotzdem bleibt ihnen der Zugang zu einigen Berufen noch immer versperrt, wie die DDG kritisiert.

(02.12.2025) Für Menschen mit Diabetes ist es nach wie vor sehr schwierig, einen Beruf bei der Polizei, der Bundeswehr, beim Zoll oder auch im Schienen- und Flugverkehr zu ergreifen. Denn in diesen Berufsfeldern gelten in Deutschland weiterhin arbeitsmedizinische Vorgaben, die Bewerber, die Insulin oder blutzuckersenkende Medikamente benötigen, meist von einer Anstellung ausschließen.

Dabei hat sich die Behandlung von Diabetes in den vergangenen 20 bis 30 Jahren deutlich verbessert. Dank moderner CGM- und AID-Systeme sowie neuer Medikamente können Menschen mit Diabetes heute nahezu jeden Beruf ausüben, wie die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) in einer Pressemitteilung betont. Moderne Diabetestechnologie ermöglicht demnach eine nahezu uneingeschränkte berufliche Teilhabe. Allerdings entsprechen die arbeitsmedizinischen Eignungsrichtlinien für einige Berufsfelder nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Die Regeln stammen laut DDG noch aus einer Zeit, als Unterzuckerungen schwer vorherzusehen waren, und wurden seitdem nicht angepasst.

Stellenzusage wegen Diabetes zurückgezogen

Ein Beispiel hierfür ist der Fall eines jungen Mannes mit Typ-1-Diabetes, der sich um eine Ausbildungsstelle als Straßenwärter beworben hatte. Der potenzielle Arbeitgeber, eine Stadt in Nordrhein-Westfalen, zog seine Einstellungszusage aufgrund einer ärztlichen Untersuchung zurück. Der beauftragte Mediziner kam demnach zu dem Ergebnis, dass der junge Mann aufgrund seiner Diabetes-Erkrankung nicht für den Beruf geeignet sei.

Anschließend versuchte der junge Mann, die Einstellung gerichtlich durchzusetzen. Er unterlag jedoch vor dem Arbeitsgericht in Siegburg. Laut Urteil lag in diesem Fall keine Diskriminierung vor, da sich die Stadt bei ihrer Entscheidung auf das Ergebnis einer gesundheitlichen Eignungsuntersuchung stützte. Auch bei Bewerbern für den Polizeidienst gab es bereits ähnliche Urteile. In einem aktuellen Fall wurde sogar explizit darauf hingewiesen, dass auch moderne Hilfsmittel laut Gericht keine ausreichende Sicherheit vor Selbst- oder Fremdgefährdung bieten.

Verordnungen in Deutschland häufig veraltet

In ihrer Pressemitteilung geht die DDG zwar nicht auf diese Einzelfälle ein. Sie sieht den Ausschluss von bestimmten Berufen aufgrund einer Diabetes-Erkrankung jedoch grundsätzlich kritisch. Andere europäische Länder wie Großbritannien oder Österreich seien bei der Anpassung der arbeitsmedizinischen Eignungsrichtlinien an den Stand der Wissenschaft schon weiter, so die Fachgesellschaft. „Veraltete Verordnungen fördern nicht nur die Diskriminierung und den Ausschluss ganzer Bevölkerungsgruppen, sie verstärken zudem den Fachkräftemangel unnötig“, schreibt die DDG.

Erfreulich sei es hingegen, dass die Verbeamtung von Menschen mit Diabetes in weiten Bereichen des öffentlichen Dienstes heute kaum noch Probleme bereite, so die DDG weiter. Noch vor wenigen Jahren gab es immer wieder Berichte von zum Beispiel jungen Lehrern, die aufgrund ihrer Diabetes-Erkrankung nur in einem befristeten Angestelltenverhältnis beschäftigt wurden. Solche Fälle sind zwar immer noch möglich, kommen inzwischen aber offenbar seltener vor.

Quellen:
Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)
Bund Verlag
Haufe Online Redaktion
Diabetes & Recht
Forum Öffentlicher Dienst
eigene Recherche

Stichwörter: , , ,

Kategorisiert in: , , ,

Dieser Artikel wurde verfasst von Thorsten Ferdinand