MDE

Minderung der Erwerbsfähigkeit. Meist in Prozenten vom Hundert angegebene Verminderung der Erwerbsfähigkeit (z.B. infolge von Krankheiten oder Unfallschäden). Die gesetzliche Rentenversicherung beschreibt die Erwerbsfähigkeit als die Fähigkeit, eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben. Eine Erwerbsunfähigkeit (EU) liegt vor, wenn jemand “infolge Krankheit” (Gebrechen) oder Schwäche seiner körperlichen und geistigen Kräfte auf nicht absehbare Zeit eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit nicht mehr ausüben oder nur noch geringfügige Einkünfte durch Erwerbstätigkeit erzielen kann.

Stichwörter:

Kategorisiert in:

Dieser Artikel wurde verfasst von admin