Kontinuierliche Messung: IQWIG sieht Nutzen

IQWIG Bewertung
Bild: Torbz
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) hat am 21. Mai 2015 seinen Abschlussbericht zur Kontinuierlichen Glukosemessung mit CGM-Systemen veröffentlicht. Es sieht einen Zusatznutzen bei Real-Time-Messgeräten.

Kontinuierlich Glukose messen

CGM-Systeme messen rund um die Uhr den Glukosewert und liefern so kontinuierlich ein Bild der Stoffwechsellage. Sie bestehen aus einem Sensor, der den Gewebezucker misst (nicht zu verwechseln mit dem Blutzucker) und diesen Wert „Real Time“ drahtlos an einen Empfänger übermittelt. Der Empfänger zeigt den Wert sowie einen Trend an, in welche Richtung sich der Gewebezucker entwickeln wird. Ein CGM-System kann auch mit einer Insulinpumpe gekoppelt sein, wie es zum Beispiel bei MiniMed 640G und Veo sowie Animas Platinum der Fall ist. Dabei ist das GCM-System kein kompletter Ersatz für die herkömmliche Blutzucker-Selbstkontrolle: Mehrmals am Tag muss der Blutzucker mit einem Messgerät gemessen werden, um das System zu eichen.

Krankenkassen zahlen nur ausnahmsweise

Ärzte können CGM-Systeme für einen begrenzten Zeitraum einsetzen, um sich einen besseren Überblick über die Blutzuckereinstellung zu verschaffen. Wenn Typ-1-Diabetiker ein CGM-System über einen längeren Zeitraum tragen möchten, werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen bisher nur in Ausnahmefällen übernommen – zum Beispiel im Rahmen einer Schwangerschaft. Auch häufige Unterzuckerungen sind eine Indikation für den Einsatz eines CGM-Systems.

 IQWIG beurteilt den Nutzen der CGM-Systeme

Ob die Krankenkassen in Zukunft die Kosten für die kontinuierliche Messung häufiger übernehmen, hängt auch davon ab, wie der Nutzen eines solchen CGM-Systems bewertet wird. Bringt es tatsächlich Vorteile, vor allem für die Diabeteseinstellung? Für diese Beurteilung ist in Deutschland das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) zuständig. Es hat 15 Studien von mindestens 24 Wochen Dauer daraufhin untersucht, ob sich aus ihnen Belege, Hinweise oder Anhaltspunkte für einen größeren Nutzen oder Schaden der Real-Time-CGM zu anderen Messverfahren ableiten lassen. Das IQWIG kommt in seinem Abschlussbericht vom 21. Mai 2015 zu dem Schluss: „Patientinnen und Patienten mit insulinpflichtigem Diabetes können mit einer Kombination aus Blutglukoseselbstmessung (BGSM) und kontinuierlicher interstitieller Glukosemessung (CGM) durch ein Real-Time-Messgerät (Real-Time-CGM) ihren HbA1c-Wert besser einstellen als mit einer reinen BSGM, ohne dass schwere oder schwerwiegende Hypoglykämien häufiger auftreten“.  Für weitere Fragestellungen, zum Beispiel zu Auswirkungen auf mögliche Folgeerkrankungen des Diabetes, fehlen Daten oder die Studienergebnisse sind nicht statistisch signifikant bzw. ergeben kein klares Bild, so das IQWIG.

Wie geht es mit der kontinuierlichen Messung weiter?

Der Abschlussbericht wird nun an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) übergeben, der ihn beim IQWIG in Auftrag gegeben hat. Der G-BA bestimmt in Form von Richt­li­nien den Leis­tungs­ka­talog der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versi­cherte und legt damit fest, welche Leis­tungen der medi­zi­ni­schen Versor­gung von der GKV erstattet werden. Ob die Krankenkassen die Kosten für CGM-Systeme in Zukunft als Regelleistung übernehmen, hängt also  von der G-BA Entscheidung ab. Die Kurzfassung des IQWIG-Abschlussberichts zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM) finden Sie hier:

Kurzfassung Abschlussbericht des IQWIG zu GCM-Systemen

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