Schwangerschaftsdiabetes

BARMER: Neuer Test auf Schwangerschaftsdiabetes

Werdende Mütter, die bei der Barmer Ersatzkasse versichert sind, können bundesweit als erste ein Schwangerschaftsdiabetes-Screening in Anspruch nehmen. Grundlage für diese Leistung der Krankenkasse ist der erste Vertrag, der auf der Grundlage des § 73 c des Sozialgesetzbuches V zwischen einer Krankenkasse und einer Facharztgruppe, den Gynäkologen, geschlossen wurde. Derartige Verträge sollen besondere Formen der ambulanten ärztlichen Versorgung fördern. Der orale Glucosetoleranztest wird zwischen der Schwangerschaftswoche 24 und 28 in der Frauenarztpraxis durchgeführt. Die Schwangere muss dafür nüchtern sein, darf also nichts gegessen oder getrunken haben. Die übliche Tageszeit für die Durchführung des Schwangerschaftsdiabetes-Screenings ist der Morgen. Zunächst wird bei der Schwangeren der Nüchtern-Blutzucker gemessen. Danach trinkt die Frau eine Glucoselösung, eine Stunde später folgt eine zweite Blutzuckermessung. Zeigen die Messungen zu hohe Werte, wird die werdende Mutter zu einer diabetologischen Schwerpunktpraxis überwiesen. Durch eine rechtzeitige Behandlung eines Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) wird nicht nur die gesunde Entwicklung des Neugeborenen geschützt. Sondern die werdende Mutter wird auch nach der Schwangerschaft in den meisten Fällen keine Diabetikerin mehr sein. Das Schwangerschaftsdiabetes-Screening ist für die Schwangere kostenlos und bietet ihr und ihrem Kind wichtige gesundheitliche Vorteile. Denn durch einen unbehandelten Schwangerschaftsdiabetes kann es zu Frühgeburten kommen. Ohne die Behandlung eines Gestationsdiabetes besteht auch die Möglichkeit, dass bei einer termingerechten Geburt das Kind ungewöhnlich groß und schwer ist. Dies geht mit entsprechenden Risiken während der Geburt einher. Bundesweit erkranken zwischen zwei und acht Prozent der werdenden Mütter an Schwangerschaftsdiabetes oder weisen eine gestörte Glucosetoleranz auf.

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