Patientenschulungen für Diabetiker

Eine qualitative Herausforderung: Die Patientenschulung ist Teil der Diabetestherapie

Dr. med. Marion Braun vom BVND fordert daher, dass jeder, der Patienten schult, sich den selben Qualitätsanforderungen stellen muss, die auch für die ärztliche Therapie gelten. Die Organisation und Durchführung von Patientenschulungen in Schulungsvereinen gehören auf den Qualitätsprüfstand – dies fordert der Bundesverband niedergelassener Diabetologen (BVND). Diabetes News Patientenschulungen für Diabetiker pm050601 “Schulungen sind Teil der Diabetestherapie. Jeder, der schult, muss sich denselben Qualitätsanforderungen stellen, die auch von der ärztlichen Therapie erwartet werden. Und in der Diabetologie liegt die Messlatte hoch. Der BVND warnt vor einer Qualitätslücke zwischen Schulung und Therapie”, formuliert Dr. med. Marion Braun, Vorstandsmitglied des BVND. Eine mangelhafte, nicht an der ärztlichen Therapiestrategie ausgerichtete Schulung gefährdet den Behandlungserfolg. Der BVND sieht die größten Sollbruchstellen in der Qualität, wenn Schulungen nicht von dazu berechtigtem Personal – und dazu noch meist ohne ärztliche Aufsicht – durchgeführt werden. “Die hessische Rahmenvereinbarung zum DMP Typ 2 sieht zum Beispiel vor, dass zu den Aufgaben des koordinierenden Hausarztes insbesondere die Durchführung von Schulungen gemäß §14 gehört, soweit die Schulungsberechtigung gegenüber den Krankenkassen nachgewiesen ist. Ist dies nicht der Fall, ist an einen anderen Vertragsarzt mit der entsprechenden Qualifikation zu überweisen”, beschreibt Braun den beispielhaften Vorgang. Das heißt, der schulungsberechtigte Arzt im DMP Typ 2 sollte primär selbst schulen. Diese Qualitätsanforderungen gelten auch für Schulungsvereine und Schulungsgemeinschaften. Ein Delegationsverfahren an einen Schulungsverein, in dem eine Schulungskraft ohne ärztliche Kooperation die Patienten schult, ist hiermit ausgeschlossen. Gefahren durch unqualizifierte Schulung Der BVND macht auf mehrere Gefahren aufmerksam, die bei der Patientenschulung durch einen nicht schulungsberechtigten Arzt oder durch einen Schulungsverein ohne Leitung eines schulungsberechtigten Arztes entstehen können. Zum einen könnte die Qualität des Schulungsergebnisses gefährdet sein, wenn das Schulungspersonal und/ oder die ärztliche Aufsicht nicht die entsprechende Qualifikationen mit sich bringen, denn Erfahrungen des Personals führen zur Akzeptanz, welches die Basis für Vertrauen und Erfolg darstellt. Darüber hinaus können die Patientenführung und die Koordination der Therapie gefährdet sein, wenn der Patient nicht einen schulungsberechtigten, -kompetenten und verantwortlichen ärztlichen Ansprechpartner hat: Kompetenz und Verantwortung über die Schulungsleistung müssen in einer schulungsberechtigten ärztlichen Hand zusammenlaufen, die einen direkten Kontakt zum Patienten pflegt. Abstimmungsprobleme und ärztliches Kompetenzgerangel gefährden das Schulungsergebnis. Ein weiteres Problem liegt darin, dass Abstimmungsprobleme zwischen dem Schulungspersonal und dem ärztlichen Personal Anwendungsfehler bei der Therapie provozieren können, wenn die ärztlichen Maßnahmen und Therapiemodifikationen nicht mit den Schulungsmaßnahmen verzahnt werden. Daher müssen Schulungsleistungen auch durch einen schulungsberechtigten koordinierenden Arzt überwacht werden. Klare definierte Verantwortungsbereiche, Informationspflicht und Weisungsbindung des Schulungspersonals an den schulungsberechtigten Arzt sind notwendige Bestandteile einer Strukturqualität bei den Patientenschulungen. Und es gibt noch eine weitere Gefahr: Bei einer Schulung ohne begleitende Berichterstattung ist der Schulungserfolg nicht nachweisbar und dem Patienten nicht vermittelbar. Nur eine gut organisierte Dokumentation durch das qualifizierte Schulungspersonal verbunden mit einer Bewertung im Schulungsteam und der Rückmeldung durch den Arzt an den Patienten kann diesen vom Schulungserfolg überzeugen. Aus den genannten Gründen hat der BVND einen Katalog mit Qualitätskriterien zusammengestellt, denen eine qualitätsgesicherte Schulung genügen sollte:
  • Ohne Schulungsarzt keine Schulung – vorzugsweise ein Diabetologe DDG; neben einer Schulungsberechtigung ist auch eine ausreichende Schulungserfahrung selbstverständlich.
  • Schulungspersonal mit guter Qualifikation wie Diabetesassistentin DDG, Diplom-Ökotrophologin
  • Qualitätssicherung mittels klarer Verantwortungsbereiche, regelmäßiger Berichterstattung über Therapieverlauf, Therapiemodifikation sowie Umsetzung der Schulungsinhalte
Orientierung am Interesse und Wohl des Patienten “Schulungen sind kein Selbstzweck Sie haben sich kompromisslos am Interesse und am Wohl des Patienten zu orientieren. Schulungspersonal als quasi Handlungsreisende – heute mal hier und morgen mal dort – ohne Informationspflicht und Weisungsbindung an einen Diabetologen, Fehlen eines “generalbevollmächtigten” schulungsberechtigten Arztes sowie Konstrukte mit kreativen Formen der Abrechnungstechnik sind untragbar. Patientenschulungen im DMP erfordern ebenso die Hypertonieschulung sowie die Gerinnungsschulung und Asthmaschulung. Hierfür sind sicherlich Schulungsvereine die beste Plattform, weitere Schulungsprogramme zu integrieren im Verbund mit ärztlicher Kompetenz und qualifiziertem Schulungspersonal. Die Qualität, die die Politik von den Ärzten einfordert, ist auch Maßstab für Schulungen”, erklärte Braun.

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