Neue Leitlinie für Diabetiker im Straßenverkehr

Diabetes und Straßenverkehr
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hat in dieser Woche eine neue Leitlinie für Patienten rund um das Thema Diabetes und Straßenverkehr herausgegeben. Sie zeigt, was Diabetiker im Straßenverkehr beachten müssen und welche Rechte sie haben.

Menschen mit Diabetes dürfen am Straßenverkehr teilnehmen

In Deutschland ist schätzungsweise jeder zehnte Führerscheininhaber von Diabetes betroffen, schreibt die Deutsche Diabetes Gesellschaft in einer Medieninformation vom 20. November 2019. Gründsätzlich gilt für Menschen mit Diabetes beim Führerschein erst einmal keine Einschränkung. Fast alle Diabetespatienten dürfen aktiv am Straßenverkehr teilnehmen – sowohl am Steuer eines Privat-PKW als auch beruflich als Taxi-, Bus- oder LKW-Fahrer. Neben diesem Recht zur Teilhabe am Straßenverkehr haben sie allerdings auch Pflichten. „Allgemein gilt, Hypoglykämien zu vermeiden“, erklärt Diplom-Psychologin Eva Küstner.

Neue Patientenleitlinie für Diabetiker im Straßenverkehr veröffentlicht

Die neue Patientenleitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) zeigt Menschen mit Diabetes klar verständlich wie sie mit ihrem Diabetes sicher am Straßenverkehr teilnehmen können. Sie erläutert, was Betroffene beim Autofahren beachten müssen und welche Rechte sie haben, z.B. wenn es zu einem Unfall kommt. Sie ist eine Ergänzung zur bereits bestehenden wissenschaftlichen Leitlinie, die sich an Ärztinnen und Ärzte, Diabetesberaterinnen und -berater, Psychologinnen und Psychologen sowie Behörden richtet.

Hier können Sie die neue Patientenleitlinie herunterladen.

Unterzuckerungen müssen vermieden werden

„Untersuchungen zeigen (jedoch), dass eine Diabeteserkrankung per se nicht die Unfallhäufigkeit erhöht“, erklärt Professor Dr. med. Baptist Gallwitz, Mediensprecher der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG). Das Unfallrisiko für Menschen mit Diabetes kann sich allerdings deutlich erhöhen, wenn die Therapie nicht sorgfältig erfolgt und es wiederholt zu Unterzuckerungen kommt. „Denn eine Unterzuckerung bedeutet konkret, dass die Fahrerin oder der Fahrer in der Aufmerksamkeit, Wahrnehmung und im Sehvermögen sehr eingeschränkt ist”, erklärt Diplom-Psychologin Eva Küstner. Sie rät Patienten mit Insulinbehandlung daher, vor jedem Fahrtantritt den Blutzucker zu messen. Liegt dieser unter 90mg/dl (5 mmol/l) sollten Kohlenhydrate gegessen werden. Bei einer akuten Behandlung der Unterzuckerung sind mindestens zwei KE/BE schnell wirksame Kohlenhydrate – beispielsweise in Form von Traubenzucker oder Fruchtsaft – empfohlen.  „Bei längeren Fahrten empfehlen wir mindestens eine dreistündliche Blutzuckermessung“, so Küstner. Um die Werte stets im Blick zu haben und schnell auf Veränderungen reagieren zu können rät die Expertin dazu, das Blutzuckermesssystem und ausreichend Kohlehydrate griffbereit zu halten.

Rechte durchsetzen, Pflichten kennen

Die Patientenleitlinie will Menschen mit Diabetes darüber hinaus unterstützen, ihre Rechte gegenüber Ärzten und Behörden zu wahren. Denn noch immer stellen Fahrerlaubnisbehörden oder Begutachtungsstellen die Fahreignung der Diabetespatienten infrage. „Gutachten werden jedoch häufig nicht mit der gebotenen Sorgfalt oder nicht unter Berücksichtigung der Vorgaben erstellt. Patienten verlieren dann unnötigerweise ihre Fahrerlaubnis“, kritisiert Rechtsanwalt Oliver Ebert, Vorsitzender des Ausschusses Soziales der DDG. Dank dieser Leitlinie sei es für Patienten auch deutlich einfacher, gegen ein fehlerhaftes Gutachten vorzugehen und einen drohenden Verlust der Fahrerlaubnis abzuwenden. „Aber auch gegenüber Ärzten können Betroffene jetzt sicherer auftreten und gegebenenfalls medizinisch begründete Fahrverbote hinterfragen“, stellt Ebert klar.

Quelle: Medieninformation der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) vom 20. November 2019.

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Dieser Artikel wurde verfasst von Heidi Buchmüller