Nationaler Ethikrat

Nationaler Ethikrat legt Stellungnahme zur Patientenverfügung vor

Berlin (ots) – Nach mehrmonatigen intensiven Beratungen veröffentlicht der Nationale Ethikrat seine Stellungnahme zur Patientenverfügung. Die Empfehlungen zur Patientenverfügung sind Teil einer umfassenden Stellungnahme zu ethischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der Realität der Sterbebegleitung, die der Nationale Ethikrat gegenwärtig erarbeitet. Der Ethikrat betont, dass mit der Diskussion über Reichweite und Verbindlichkeit von Patientenverfügungen das Verbot der aktiven Sterbehilfe nicht infrage gestellt wird. Eine entscheidungsfähige Person muss für den Fall ihrer eigenen späteren Entscheidungsunfähigkeit das Recht haben, in einer Patientenverfügung Festlegungen für oder gegen eine medizinische Behandlung zu treffen. Voraussetzungen und Reichweite einer Patientenverfügung sollten im Interesse der Rechtssicherheit gesetzlich geregelt werden. Parallel dazu sollten die Kompetenzen von Betreuern und Bevollmächtigten präzisiert werden. Der Gesetzgeber sollte die Schriftform oder eine vergleichbar verlässliche Dokumentation zur Voraussetzung der Gültigkeit einer Patientenverfügung erklären. Der Gesetzgeber sollte außerdem klarstellen, dass Anzeichen von Lebenswillen eines Entscheidungsunfähigen die Bindungswirkung einer behandlungsablehnenden Patientenverfügung mit nur wenigen Ausnahmen aufheben. Nach mehrheitlicher Auffassung der Mitglieder des Ethikrates soll der Gesetzgeber klarstellen, dass eine Patientenverfügung für den Arzt und das Pflegepersonal verbindlich ist und dass Reichweite und Verbindlichkeit der Patientenverfügung nicht auf bestimmte Phasen der Erkrankung beschränkt werden sollten. Die Stellungnahme “Patientenverfügung. Ein Instrument der Selbstbestimmung” ist online verfügbar unter http://www.ethikrat.org/stellungnahmen/stellungnahmen.html

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