Digitale Gesundheitsanwendungen: App auf Rezept

Ausgezeichnete Diabetes-Apps
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Sie haben es vielleicht schon gelesen: Ärzte sollen in Zukunft digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) in Form von Smartphone-Apps auf Rezept verschreiben können. Was das genau heißt und welche Apps dafür bereits ein Zulassung beantragt haben, lesen Sie hier:

(24.8.2020) Gesundheits-Apps gibt es wie Sand am Meer, man kann sich heute praktisch rund um die Uhr mit Hilfe von Fitness-Armbändern, Smartwatches und Smartphones selbst vermessen. Wie viele Schritte bin ich heute gelaufen? Wie hoch war mein Puls? Wer will, kann sogar seinen Schlaf protokollieren  lassen. Damit der Arzt eine Gesundheits-App auf Rezept verordnen kann, muss diese allerdings deutlich mehr können, berichtet Dr. Matthias Kaltheuner, Diabetologe DDG aus Leverkusen, im August 2020 auf der Internetseite des Zukunftsboard Digitalisierung.

Wie wird aus einer App eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)

Im Juli 2019 hat die Bundesregierung das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgung-Gesetz – DVG) beschlossen,  im Januar 2020 ist es in Kraft getreten. Hier ist geregelt, dass gesetzliche Krankenkassen in Zukunft die Kosten für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) übernehmen sollen. Bevor eine App als DiGA anerkannt wird und der Arzt sie auf Rezept verordnen kann, muss sie ins DiGA-Verzeichnis des Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommen werden. Die Anforderungen dafür fasst Dr. Matthias Kaltheuner wie folgt zusammen:

  • Die DiGA besitzt als Medizinprodukt (Risikoklasse I oder IIa) eine CE-Kennzeichnung.
  • Die Hauptfunktion der DiGA beruht auf digitalen Technologien.
  • Der medizinische Zweck muss wesentlich durch die digitale Hauptfunktion erreicht werden, d. h. eine DiGA dient nicht nur dem Auslesen oder Steuern eines Gerätes.
  • Die DiGA unterstützt die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Erkennung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen.
  • Die DiGA dient nicht der Primärprävention.
  • Die DiGA wird vom Patienten oder von Leistungserbringer und Patient gemeinsam genutzt.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Datenschutz: Die DiGA muss alle Anforderungen an den Datenschutz erfüllen und Datensicherheit garantieren. Und natürlich muss sie – nicht zuletzt – einen nachweisbaren Nutzen für die Patienten haben.

Zurzeit liegen dem BfArM laut Dr. Matthias Kaltheuner 15 Apps zur DiGA-Prüfung vor, darunter bislang eine diabetologische. Welche das sind, können Sie hier nachlesen.

Qualitätssiegel für Diabetes-Apps: DiaDigital

Speziell für Diabetes-Apps gibt es ein eigenes Siegel, über das wir an dieser Stelle schon berichtet haben: DiaDigital.

Quelle: Zukunftsboard Digitalisierung, Beitrag von Dr. Matthias Kaltheuner vom 19.08.2020

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Dieser Artikel wurde verfasst von Heidi Buchmüller