Die elektronische Patientenakte bei Diabetes (eDA)

Bei der Verschreibung von Blutzucker-Teststreifen für Diabetiker gibt es keine Obergrenze
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Ab dem 1. Januar 2021 hat jeder gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf seine elektronische Patientenakte (ePA). Die Deutsche Diabetes Gesellschaft hat eine spezielle Version ins Leben gerufen: die elektronische Patientenakte für Diabetespatienten (eDA).

(20.9.2020) Im Mai 2019 trat das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft. Darin wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die elektronische Patientenakte (ePA) festgelegt. Am 1. Januar 2021 kommt die ePA nun als Angebot für alle gesetzlich Versicherten. Jede Patientin und jeder Patient kann selbst bestimmen, ob er/sie dieses Angebot nutzen möchte oder nicht – und wenn ja, welche Daten darin gespeichert werden. Gespeichert werden die Daten auf der Krankenkassenkarte. Jeder Patienten soll seine Daten einsehen können, über Smartphone oder Tablet.

Was bringt die elektronische Patientenakte?

Die ePA soll die Kommunikation zwischen Ärzten, die Versporgung über Apotheken und die Behandlung im Notfall verbessern.Vor allem soll sie helfen, unnötige Doppeluntersuchungen zu vermeiden und ärztliche Entscheidungen für Patienten nachvollziehbarer zu machen. Gespeichert werden können Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, Impfungen, Medikationspläne, Arztbriefe und Notfalldatensätze. Ärzte und Apotheken können auf die Daten zugreifen und haben so schnell einen umfassenden Überblick über die gesundheitliche Situation des Patienten. Untersuchungsergebnisse, Befunde etc., die bisher lokal bei verschiedenen Ärzten und Krankenhäusern abgelegt waren, fügen sich nun digital zu einem Gesamtbild zusammen.

Elektronische Patientenakte bei Diabetes

Um die chronische Erkrankung Diabetes mellitus besser abzubilden, hat die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) die ergänzende elektronische Patientenakte für Diabetespatienten (eDA) ins Leben gerufen. „Die eDA soll die Daten aus der Versorgung direkt erfassen und helfen, leitlinienbasiert die Versorgung der Betroffenen zu gestalten“, erklärt Professor Dr. med. Dirk Müller-Wieland, Vorsitzender der Kommission „Digitalisierung“ der DDG. Haus- und Fachärzten stehen damit Differentialdiagnosen, medizinische Empfehlungen und Leitlinien zur Verfügung, sodass eine sofortige „In Time“-Handlungsempfehlung für den Patienten vorliegt und regelmäßig aktualisiert werden kann.

Diabetesregister im Aufbau

An die elektronische Patientenakte für Diabetespatienten angeschlossen ist zudem ein Register, das alle in ihm erfassten Daten nutzbar für Forschung und Versorgung machen kann. Zu Erkrankungen wie Krebs gibt es bereits seit Jahren ein solches Register (“Krebsregister”), das dabei hilft, die Qualität der Behandlung zu verbessern. Zu Diabetes mellitus fehlt es bisher, wäre aber wichtig.  Schließlich zählt Diabetes zu den großen Volkskrankheiten weltweit. In Deutschland sind inzwischen mehr als sieben Millionen Menschen von ihr betroffen. Jedes Jahr kommen etwa 500.000 neu Erkrankte hinzu – Tendenz steigend.

Weitere Informationen zur elektronische Patientenakte finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Diabetes Gesellschaft vom 7. September 2020 und eigene Recherche.

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Dieser Artikel wurde verfasst von Heidi Buchmüller