Neue Leitlinie: Diabetiker im Straßenverkehr

Diabetes und Straßenverkehr
Menschen mit Diabetes dürfen am Straßenverkehr teilnehmen. Sie dürfen nicht nur einen Privat-PKW fahren, sondern auch beruflich als Busfahrer, im Lastwagen oder Taxi unterwegs sein. Hier gibt es nur wenige Ausnahmen, stellt die neue europäische Leitlinie “Diabetes und Straßenverkehr” klar.

Unfallhäufigkeit bei Diabetikern nur unwesentlich erhöht

Die Leitlinie schafft endlich Klarheit zu einem Thema, das seit Jahren immer wieder diskutiert wird: Wie kann die Fahreignung bei Diabetes nach anerkannten medizinisch-wissenschaftlichen Grundsätzen bewertet werden? So wurde in der Vergangenheit häufig die Meinung vertreten, dass Diabetiker, die mit Insulin behandelt werden, nicht als Busfahrer oder Lkw-Fahrer arbeiten könnten. Oder dass ein hoher Langzeitblutzucker Grund genug sei, einem Menschen mit Diabetes den Führerschein zu verweigern. Dies trifft nicht zu, wie die Leitlinie belegt. „Nach allen verfügbaren Untersuchungen ist die Unfallhäufigkeit bei Menschen mit Diabetes nur unwesentlich erhöht“, berichtet DDG Experte Professor Dr. Reinhard Holl, Epidemiologe der Universität Ulm, Koordinator und Mitautor der Leitlinie. „Ein hoher HbA1c-Wert an sich ist kein Grund für ein Fahrverbot, eine Insulintherapie auch nicht.“

Was bedeutet die neue Leitlinie “Diabetes und Straßenverkehr” für Ärzte und Patienten?

Ärzte und Diabetespatienten erhalten nun Rechtssicherheit zum Thema Straßenverkehr. Ärzte werden darüber informiert, wie sie Patienten aufklären müssen. „Zugleich können Ärzte auch ein sogenanntes ‚ärztliches Fahrverbot‘ aussprechen und Verhaltensvorgaben machen, wenn dies angezeigt ist“, erläutert Rechtsanwalt Oliver Ebert, Koordinator und Mitautor der Leitlinie. Patienten wiederum können einfacher gegen ein fehlerhaftes Gutachten vorgehen und einen drohenden Verlust der Fahrerlaubnis abwenden.

In welchen Fällen dürfen Diabetiker nicht am Straßenverkehr teilnehmen?

Wichtige Gründe, die Fahreignung zu verlieren, sind eine unbehandelte Schlaf-Apnoe (Aussetzung der Atmung im Schlaf) oder wiederholte schwere Unterzuckerungen. „Bei zwei schweren Unterzuckerungen im Wachzustand innerhalb eines Jahres darf man zunächst nicht mehr Auto fahren“, berichtet Professor Dr. Reinhard Holl. Die neue Leitlinie zeigt auch Möglichkeiten auf, wie Unterzuckerungen vermieden werden können, um die Fahrtauglichkeit wiederzuerlangen: Eine Umstellung der Medikamente, die Schulung der Unterzuckerungswahrnehmung oder ein Messgerät zur kontinuierliche Glukosemessung (CGM) Eine vorübergehende Fahruntauglichkeit liegt bei schweren Stoffwechselentgleisungen, in der Einstellungsphase auf Insulin, aber auch bei anderen wichtigen Therapieumstellungen oder Dosisänderungen vor – sie gilt, bis der Blutzuckerstoffwechsel stabil ist.

Tipps für Diabetiker unterwegs

In Deutschland ist schätzungsweise jeder zehnte Führerscheininhaber von Diabetes betroffen, fast sechs Millionen Diabetespatienten in Deutschland besitzen einen Führerschein. Für sie hält die neue Leitlinie auch Tipps bereit, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Wichtigstes Ziel ist die Vermeidung von Unterzuckerungen. „Jeder Insulinpatient sollte vor Fahrtantritt den Blutzucker messen und schnellwirkende Kohlenhydrate – etwa in Form von Traubenzucker – im Auto griffbereit haben“, rät Holl.

Die neue, 188 Seiten umfassende Leitlinie “Diabetes und Straßenverkehr” können Sie hier als pdf herunterladen.

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Dieser Artikel wurde verfasst von Heidi Buchmüller