Diabetische Polyneuropathie

Die Polyneuropathie ist die häufigste Ursache des Diabetischen Fußsyndroms. Neuropathie bedeutet Erkrankung der Nerven mit einer Minderung oder dem Verlust des Fühlens (Beispiel: Schmerzempfinden), der Bewegung (Beispiel: Verkümmern der Muskeln) und der unbewusst steuernden Nervenfunktion (Beispiel: Schweißbildung) Diabetes News Nervenschaedigung
Bei mehr als 80 % aller Menschen mit Diabetes mit Fußgeschwüren besteht eine Neuropathie. Bei ca. 60 % aller Amputationen einer unteren Extremität (eines Beines) ist Neuropathie eine von mehreren beteiligten Ursachen. Die Nervenerkrankung ist somit die Hauptursache für eine Amputation. Die sensorische Polyneuropathie (Erkrankung der fühlenden Nerven) trägt zur Entstehung von diabetischen Füßen bei, indem sie die Fähigkeit herabsetzt, Druck oder Schmerz zu empfinden. Dadurch werden Schmerzen nicht wahrgenommen, die durch schlecht passende Schuhe, Verletzungen oder falsche Belastungen entstehen.

Diagnostik der Polyneuropathie

Für die Diagnostik der Polyneuropathie wird mit dem Stimmgabel-Test an den Füßen das Vibrationsempfinden, welches häufig reduziert ist, geprüft, oder man testet z.B. das Kalt/Warm-Empfinden. Eine besondere Komplikation der Polyneuropathie,  der „Charcot Fuß“, wird leider oft sehr spät diagnostiziert. Er beginnt mit einer schmerzlosen Rötung  und Schwellung des Fußes.  Im frühen Stadium kann bei rechtzeitiger Diagnose die später auftretende Zerstörung der Fußknochen mit  Verformung des Fußes durch Ruhigstellung noch verhindert werden.

Therapie der Diabetischen Polyneuropathie

Die wichtigste therapeutische Maßnahme bei  einer diabetischen Polyneuropathie ist eine optimale Blutzuckereinstellung. Schon leicht über der Norm liegende Werte können bei entsprechender Veranlagung zu  Nervenbeschwerden führen, bzw. lassen sich diese durch eine Verbesserung der Blutzuckerwerte lindern. Therapeutisch helfen bei manchen Patienten Infusionen mit Alpha-Liponsäure.  Auch ein Therapieversuch z.B. mit Gabapentin oder Amitriptylin kann nach Absprache mit dem behandelnden Arzt unternommen werden.

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