Website-Icon diabetes-news

Typ-1-Diabetes: Update zu Disease-Management-Programmen

© Mathias Rosenthal - fotolia.com

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GB-A) hat die Anforderungen an Disease-Management-Programme (DMP) für Menschen mit Typ-1-Diabetes aktualisiert. Was dies im Einzelnen bedeutet, lesen Sie hier auf diabetes-news

Was sind Disease-Management-Programme (DMP)?

Gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten an, sich in Disease-Management-Programme (DMP) einzuschreiben. Diese Programme gibt es für verschiedene chronische Erkrankungen, zu denen auch Typ-1- und Typ-2-Diabetes gehören. DMP sind strukturierte Behandlungsprogramme, durch die eine bessere Qualität in der Therapie und der Versorgung erreicht werden soll. Arztpraxen, die eine Behandlung im Rahmen von DMP-Programmen anbieten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und festgelegte Qualitätsanforderungen einhalten. In Deutschland sind derzeit ca. 225.000 gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten in ein DMP für Typ-1-Diabetes eingeschrieben.

DMP für Patienten mit Typ-1-Diabetes aktualisiert

Zu den Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (GB-A) gehört unter anderem, Anforderungen an solche Programme festzulegen, regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren, wenn sich z.B. Behandlungsstandards nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft geändert haben. Eine solche Aktualisierung hat der GB-A Mitte Januar 2020 zum DMP für Typ-1-Diabetes vorgenommen. Das sind die Neuerungen:

Wie geht es jetzt weiter?

Wissenschaftliche Entscheidungsgrundlage des G-BA für die nun vorgenommene Aktualisierung war die Leitlinienrecherche des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Die Anforderungen an DMP zum Typ-1-Diabetes sind vom G-BA zuletzt im Jahr 2014 umfassend überarbeitet worden.

Der G-BA legt den Beschluss – der auch die Dokumentation für das DMP Diabetes mellitus Typ 2 betrifft – dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vor. Nach Nichtbeanstandung treten die neuen Anforderungen an das am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft.

Nach der Veröffentlichung der neuen Anforderungen an das DMP Diabetes mellitus Typ 1 im Bundesanzeiger  müssen die laufenden DMP-Verträge innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Beschlusses angepasst werden.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (GB-A), Mitteilung vom 16. Januar 2020