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CGM-Systeme: Neue Regeln zur Verordnung

CGM-Systeme als Zeichnung

© Sophia Winters - fotolia.com

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hat auf ihrer Internetseite Vorgaben für die Verordnung von Systemen zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM) veröffentlicht. Diese Unterlagen sollten Sie vorlegen, wenn Sie ein CGM-System beantragen möchten: Im Juni 2016 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GB-A) beschlossen, Systeme zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM) zur Kassenleistung zu machen. Welche Unterlagen dafür bei der Krankenkasse eingereicht werden müssen, war bisher unklar. Nun hat die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) dazu Vorgaben veröffentlicht:

Bei einem erstmaligen Antrag auf ein CGM-System sind vorzulegen:

Dokumentation der Diabetestherapie ist empfehlenswert

Was ist ein CGM-System?

Systeme zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM-Systeme) können von Menschen mit Diabetes beantragt werden, die eine Insulinbehandlung durchführen. Das System ist eine Ergänzung zur herkömmlichen Blutzuckermessung über den Pieks in den Finger. Die Glukosewerte werden hier über einen Sensor kontinuierlich gemessen und können auf einer Insulinpumpe bzw. einem Empfänger abgelesen werden. Individuell einstellbare Alarme warnen vor zu hohen und zu niedrigen Werten.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserer Rubrik “Wissen”.

Die Vorgaben der Deutschen Diabetes Gesellschaft zur Verordnung können Sie hier nachlesen
 
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