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Patienten-Information

Liebe Patientin, lieber Patient, mit Bedauern müssen wir Sie über die neue Regelung in den Arzneimittelrichtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung informieren: Nach Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses dürfen Sie als Mensch mit Typ 2 Diabetes nicht mehr mit Ihrem kurzwirksamen Insulinanalogon auf Kosten unserer gesetzlichen Krankenkassen behandelt werden. Auf Eigenkosten kann Ihre jetzige Therapie selbstverständlich weitergeführt werden. Praktisch heißt das: Wir als Ihre behandelnden Ärzte müssen Sie auf Humaninsulin umstellen, es sei denn, es liegt eine der folgenden Ausnahmen vor: Jede Umstellung auf einen anderen Insulintyp oder ein Insulin eines anderen Herstellers bedarf besonderer Vorsichtsmaßnahmen und muss deshalb unter strenger ärztlicher Aufsicht erfolgen. Diese Umstellung könnte eine Änderung Ihres Insulinbedarfs sowie Neigung zu Unterzuckerungen nach sich ziehen. Des weiteren kann eine Verschlechterung des Stoffwechsels auftreten mit all seinen negativen Folgen. Voraussichtlich werden neuerliche Schulungsmaßnahmen erforderlich werden sowie engmaschigere Blutzuckerselbstkontrollen. Hierbei werden wir Ihnen in bewährter Weise mit unseren Diabetesteams zur Seite stehen und versuchen, das Beste aus dieser misslichen gesetzlichen Regelung zu machen. Wir Ärzte haben gemeinsam mit dem Deutschen Diabetikerbund seit vielen Monaten bei den Verantwortlichen gegen diese Regelung angekämpft. Leider vergebens. Wir bedauern sehr, dass wir Ihnen diese für Sie bisher optimale medizinische Versorgung nicht mehr zukommen lassen können. Ihre direkten Ansprechpartner für eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen dieses Sachstandes sind die jeweiligen Bundestagsabgeordneten ihrer Region. BVND und BVDK werden Sie über die weiteren Entwicklungen unter www.bdd-ev.de informieren. Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstellen von BVND (buero@bvnd.de) und BVDK (buero@bvdk-bdd.de).
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