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Nährwerte

Nährwerte – Gesund durch Ampel?

Welche Informationen bekommt der Verbraucher über seine Lebensmittel? Auf Bundes- und EU-Ebene sind Initiativen im Gange, um durch Kennzeichnung eine gesündere Nahrungsauswahl zu erreichen. Was kann man erwarten? Wäre ein Fortschritt in Sachen Klarheit der Lebensmittel-Kennzeichnung: Die 1 plus 4-Lösung vorne auf jedem Etikett Eine wichtige Voraussetzung für gesunde Ernährung ist das Wissen darüber, was zu einer solchen Ernährung dazu gehört und wie der Beitrag der verschiedenen Lebensmittel ist. Aus diesem Grund werden in letzter Zeit die Nährwertinformationen der Lebensmittelpackungen diskutiert, das Ziel ist klar: Leicht verständlich sollen die Angaben helfen, ein Produkt als “gesund” oder “ungesund” einordnen zu können und es besser mit anderen Produkten der gleichen Art vergleichen zu können. Letzteres ist bei weitem der wichtigere Teil, denn einfach nur gut oder böse sind Lebensmittel genauso selten wie Menschen. Einen Liter Cola einfach nur “ungesund” zu nennen ist eigentlich gar keine Information, sondern etwas, das die meisten ahnen. Die Angabe “deckt 20 Prozent Ihres täglichen Energiebedarfs ab” ist da schon viel klarer, und der Vergleich zum deutlich geringeren Wert bei der Light-Variante von unter 0,2 Prozent des Tagesbedarf sagt ein Übriges. “Gesund” würde ein solches Produkt trotzdem wohl kaum einer nennen. Ausweiten und vereinheitlichen Momentan sind Nährwertangaben für Lebensmittel freiwillig, nur wenn ein Hersteller eine gesundheitsbezogene Angabe wie eben “light” macht, muss er eine gesetzlich geregelte Tabelle mit Nährwerten auf sein Etikett bringen – nicht zwangsläufig nach vorne. Manche Produzenten und Handelsketten erkennen anlässlich der Übergewichts-Diskussion den Marketingwert einer mehr oder weniger umfassenden Aufklärung über die Lebensmittel, immer mehr Nährwerte erscheinen derzeit auf den Packungen. Erweiterte Nährwertinformationen über Lebensmittel sind auch ein Schwerpunkt der Eckpunkte des Nationalen Aktionsplanes zur Prävention von Fehlernährung, Bewegungsmangel, Übergewicht und damit zusammenhängenden Krankheiten, die das Bundeskabinett im Mai letzten Jahres beschlossen hat. Bis zum Frühjahr will das Verbraucherschutzministerium einen Leitfaden hierzu entwickeln, Eckpunkte des Leitfadens stellte der zuständige Minister Horst Seehofer in einer Pressekonferenz im Beisein des Vorsitzenden des Lebensmittelhersteller-Verbands BLL und des Präsidenten des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels vor. Im Prinzip bleibt die Kennzeichnung gleich, das Ministerium setzt weiter auf Zahlen und nicht wie Großbritannien auf Ampelfarben. Der Leitfaden soll hauptsächlich vereinheitlichen, was und wie die Unternehmen freiwillig angeben, Seehofer appellierte an Industrie und Handel, in verstärktem Maße freiwillig zusätzliche Nährwertinformationen auf verpackten Lebensmitteln anzubringen. Genannt sind die Angabe der zentralen Elemente Brennwert und Gehalt an Fett, Zucker, gesättigte Fettsäuren und Salz unter dem Schlagwort “1 plus 4”. Die Angaben sollen auf die Portion bezogen werden und in einheitlichen und wiedererkennbaren Symbolen auf den Verpackungen und Etiketten angegeben werden, und zwar unter Bezug auf die Richtwerte für die empfohlene Tageszufuhr. An prominenter Stelle, in der Regel auf der Schauseite des Etiketts, soll mindestens die Angabe des Brennwertes stehen, bezogen auf die Portion, unter Bezug auf einen durchschnittlichen Referenzwert für die tägliche Energieaufnahme von 2.000 Kilokalorien. Auch die Angabe der Portionsgröße, zum Beispiel als Piktogramm, fordert der Leitfaden, dazu sei mittelfristig eine Vereinheitlichung der Portionsgrößen für Lebensmittel der selben Kategorie durch die jeweiligen Branchen der Wirtschaft erforderlich. Grafik oder Zahl? In verschiedenen Ländern der EU, aber auch in außereuropäischen Staaten, wurden in den vergangenen Jahren Systeme entwickelt, um Nährwertinformationen über Lebensmittel durch besonders ins Auge fallende Symbole oder Grafiken den Verbrauchern auf freiwilliger Basis zur Verfügung zu stellen. Solche Systeme werden unter dem Begriff “Signposting” zusammengefasst, das bekannteste ist die britische “Ampel”, die die Gehalte an den verschiedenen Nährstoffklassen in grün, gelb und rot klassifiziert. Schweden belohnt ausgewählte Lebensmittel mit einem Schlüsselloch-Symbol, wenn sie genau spezifizierte Nährwert-Anforderungen erfüllen. In Frankreich gibt es verschiedene Systeme, die die normale Nährwertkennzeichnung erweitern, beispielsweise einen “Curseur nutritionnel”, der Lebensmittel der gleichen Art auf einer kontinuierlichen Skala von Ernährungsgenuss, normalem Genuss und Schlemmergenuss einordnet, dabei jedoch grün und rot, böse und gut vermeidet. EU will durchgreifen Wer von freiwilligen Industrievereinbarungen nicht viel hält und sich wie die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch daran stört, dass Minister Seehofer seinen Kennzeichnungs-Leitfaden zusammen mit Industrie und Handel ausarbeitet, dem könnte vielleicht die Europäische Kommission Hoffnung machen. Ende Januar kündigte sie ihrerseits eine Überarbeitung der Nährwertkennzeichnung an, und zwar im Rahmen der EU-weit gültigen Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel. Gesundheits-Kommissar Markos Kyprianou schlägt in dem Verordnungsentwurf eine für alle Lebensmittel verpflichtende Angabe der Nährwerte auf dem vorderen Etikett vor. Zur Freude aller europäischen Diabetes-Fachgesellschaften mit dabei: Die verpflichtende Angabe der Gramm Kohlenhydrate und damit der alles entscheidenden Kenngröße für die Therapieanpassung. “Lebensmitteletiketten können einen enormen Einfluss auf die Kaufentscheidungen der Verbraucher haben. Verwirrende, überladene oder irreführende Etiketten können eher ein Hindernis als eine Hilfe für den Verbraucher sein. Dieser Vorschlag will sicherstellen, dass Lebensmitteletiketten die essentiellen Informationen in einer klaren und lesbaren Art enthalten, so dass EU-Bürger in der Lage sind, Entscheidungen für eine ausgewogene Ernährung zu treffen”, erklärte Kyprianou. Kommt der Zypriot mit seinem Entwurf durch, so scheint der Weg der Nährwertkennzeichnung klar: Schritt für Schritt werden die vereinheitlichten, freiwilligen Angaben a la Seehofer in die Supermärkte Einzug halten, nach Ablauf der laut EU-Kommission vermutlich dreijährigen Übergangszeit wird dann die Angabe auf der Vorderseite Pflicht. Bleibt zu hoffen, dass Wissen wirklich Macht ist und die dann offen erkennbaren Ernährungssünder aus den Einkaufswagen verschwinden. Schädliches “Für Diabetiker geeignet” Eine andere Vorschrift des Lebensmittelrechts ist explizit Diabetes-bezogen und seit Jahren Gegenstand der Diskussion: In Deutschland gibt es immer noch Lebensmittel mit der Aufschrift “für Diabetiker geeignet”. Dieser Passus überlebt hartnäckig in der “Verordnung über diätetische Lebensmittel”, kurz Diätverordnung genannt.Diese Diätverordnung ist ein deutsches Unikum und bei Fachleuten berüchtigt als hochkompliziertes und kaum überschaubares Sammelsurium von Vorschriften, Mindestnährwertgehalten und Zusatzstoffregelungen. Auf EU-Ebene wurde schon 1999 überlegt, “Diabetiker-Lebensmittel” aus der der Diätverordnung zugrunde liegenden Verordnung 89/398/EWG zu streichen, in der Begründung der Richtlinie 99/41/EG heißt es in Absatz 5: “Es besteht keine Klarheit darüber, ob es eine ausreichende Grundlage für die Annahme besonderer Vorschriften für die unter Nummer 9 des Anhangs I der Richtlinie 89/398/EWG genannte Gruppe gibt, d.h. die Gruppe der Lebensmittel für Personen, die unter einer Störung des Glucosestoffwechsels leiden (Diabetiker). Die Richtlinie forderte weitere Berichte zu der Frage, seither geistert das Thema durch die Gremien der EU, in einer Stellungnahme des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses zum Beispiel hieß es 2002 in bestem EU-Deutsch: “Es gibt keine wissenschaftlichen Gründe für spezielle Kriterien der Zusammensetzung von Lebensmitteln für besondere Ernährungszwecke bei Menschen mit Diabetes.” Doch die bürokratischen Mühlen in Brüssel und auch in Bonn beim Verbraucherschutzministerium mahlen langsam, gerade in Deutschland wehrt sich die kleiner werdende Lobby der Diätlebensmittel-Hersteller immer noch erfolgreich gegen eine Anpassung der Vorschriften an den aktuellen Stand der Erkenntnis. Und so steht in § 12 der Diätverordnung nach wie vor in Absatz 1 “Diätetische Lebensmittel für Diabetiker müssen folgenden Anforderungen entsprechen
  1. Der Gehalt an Fett oder Alkohol darf gegenüber vergleichbaren Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs nicht erhöht sein,
  2. d-Glukose, Invertzucker, Disaccharide, Maltodextrine und Glukosesirup dürfen nicht zugesetzt sein; an Stelle dieser Stoffe dürfen nur Fructose sowie Süßungsmittel nach Maßgabe der Anlage 2 der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung zugesetzt sein.”
Ein medizinischer Unsinn, der an Verbrauchertäuschung grenzt. DDG fordert Abschaffung Die Deutsche Diabetes Gesellschaft forderte jetzt anlässlich neuer Beratungen in Brüsseler Gremien erneut die Abschaffung der “Diabetiker-Lebensmittel”. Diese seien nach wissenschaftlichen Erkenntnissen keineswegs für eine diabetesgerechte Ernährung zu empfehlen und schadeten Diabetikern häufig. “Alle europäischen Länder sind sich einig: Wir brauchen diese Produkte nicht!” betont Dr. Monika Töller, die für die DDG in zahlreichen Beratungsrunden zu diesem Thema saß. Ärzte, Ernährungsexperten und Wissenschaftler wissen längst, dass Menschen mit Diabetes beiden Typs übliche Lebensmittel essen können. Die frühere Ansicht, es gehe vor allem darum, den Haushaltszucker aus der Nahrung zu entfernen, sei wissenschaftlich überholt. Und genau auf dieser Ansicht basieren noch die heute in Deutschland zugelassenen “Diabetiker-Lebensmittel”. Die Experten der DDG und auch der Internationalen Diabetes Föderation IDF halten deshalb Lebensmittel mit der Aufschrift “für Diabetiker geeignet” nicht nur für überflüssig, sondern auch für schädlich. Die Bezeichnung könne dazu führen, dass Diabetiker glauben, sie könnten unbegrenzt davon essen. Außerdem sind “Diabetiker-Produkte” in der Regel teurer als übliche Lebensmittel. Weit hilfreicher für alle Menschen, auch solche mit Diabetes, seien die neuen Kennzeichnungsregelungen. Am mangelnden Fleiß des Gesetzgebers liegt der Anachronismus in Sachen “Diabetiker-Lebensmittel” auf jeden Fall nicht, es gibt mittlerweile schon die 15. Änderungsverordnung zur Diätverordnung, erlassen am 20. Dezember 2007.
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