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Diabetiker sind nicht pauschal COVID-19-Risikopatienten

Bei der Verschreibung von Blutzucker-Teststreifen für Diabetiker gibt es keine Obergrenze

© javiindy - Fotolia.com

Menschen mit Diabetes gelten generell als COVID-19-Risikopatienten. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) wünscht sich eine differenzierte Sicht. Es gebe keinen Grund, sie in der derzeitigen Situation pauschal im Arbeitsleben und in der Schule auszugrenzen, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme. Lesen Sie hier, wie die Experten argumentieren.

(9.5.2020) Menschen mit einem gut eingestellten Diabetes mellitus erkranken nicht häufiger an COVID-19 als die Durchschnittsbevölkerung. Dieses Fazit zieht die Deutsche Diabetes Gesellschaft knapp zwei Monate nach Beginn der Coronakrise. Aktuelle medizinische Daten rechtfertigten nicht den Ausschluss von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben allein aufgrund einer Diabetes-Erkrankung, so die DDG-Experten. Dies gelte für Kitas, Schulen sowie soziale Kontakte im Allgemeinen, den Berufsalltag und die -ausbildung.

Diabetes an sich wohl kein Risikofaktor für COVID-19

Mit diesem Thema hat sich der DDG Ausschuss „Soziales“ beschäftigt und ein Positionspapier dazu erarbeitet (Link am Ende des Beitrags). Obwohl das öffentliche Leben in Deutschland langsam wieder hochfährt, steigt bei einigen die Verunsicherung, auch weil das Robert Koch-Institut (RKI) Diabetes pauschal als Risikofaktor kommuniziert. Die Folge: Menschen mit Diabetes wagen den Schritt in die Öffentlichkeit noch nicht oder werden von Arbeitgebern und öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten noch ausgeschlossen. „Es gibt leider derzeit nur wenige Studien zum Zusammenhang von COVID-19 und Diabetes. Diese Daten lassen jedoch vermuten, dass ein Diabetes an sich kein Risikofaktor ist. Eher ist es die Kombination aus Diabetes mit Alter und Begleiterkrankungen, die einen schweren Verlauf provoziert“, erklärt DDG Mediensprecher Professor Dr. med. Baptist Gallwitz aus Tübingen.

Menschen mit Diabetes nicht als COVID-19-Risikopatienten ausgrenzen

„Es ist wünschenswert, eine differenziertere Sicht auf Diabetespatientinnen und -patienten zu haben, um Vorurteile zu vermeiden“, fordert Dr. med. Wolfgang Wagener von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland und Vorsitzender des Ausschusses „Soziales“. Im Positionspapier stellen die DDG-Experten klar: Grundsätzlich können Berufstätige mit Diabetes mellitus ihre Tätigkeit während der Corona-Pandemie fortsetzen, wenn die erforderlichen Schutzmaßnahmen** eingehalten werden. „Betroffene sollten allerdings einen stabilen Diabetes-Stoffwechsel haben und nicht an anderen schweren Risikofaktoren wie Erkrankungen an Gefäßen, Lunge, Herz, Nieren oder Leber leiden“, führt Wagener aus. Bei stark gefährdeten Patienten müssten behandelnde Ärzte, Betriebsärzte und Gesundheitsbehörden individuell über die berufliche Teilhabe entscheiden.

Kinder mit Diabetes nicht vom Schulbesuch ausgrenzen

Bundesweit gibt es einzelne Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche mit einem Diabetes mellitus vorerst vom Schulbesuch ausnehmen. Dafür gebe es keinen Grund, erklärt die Arbeitsgemeinschaft „Pädiatrische Diabetologie“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) in einer Stellungnahme.*** Diese basiert auf einer Datensammlung der International Society for Pediatric and Adolescent Diabetes (ISPAD), aus der bislang keine bedenklichen Zusammenhänge zwischen COVID-19 und Kindern mit Diabetes abgeleitet werden könnten, so die Experten. Aus kinderdiabetologischer Sicht spricht also nichts dagegen, dass im Zuge der aktuell geplanten Schulöffnungen auch die hierzulande rund 30 000 Kinder und Jugendlichen mit Diabetes die Schule besuchen“, fasst DDG Vizepräsident Professor Dr. med. Andreas Neu aus Tübingen den aktuellen medizinischen Wissensstand zusammen.

Informationen und Links zu diesem Thema:

* Positionspapier des Ausschusses „Diabetes und Soziales“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG)

** Als geeignete Arbeits-Schutzmaßnahmen gelten die Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), des Robert Koch-Institutes sowie des „Gemeinsamen Arbeitsschutzstandards“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der DGUV vom 16.04.2020

*** Stellungnahme der AG Pädiatrische Diabetologie zum Thema Diabetes und Schulbesuch im Rahmen der Coronoa Pandemie

Quellen: Medieninformationen der Deutschen Diabetes Gesellschaft vom 30. April 2020 und 4. Mai 2020

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