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Blutzuckerteststreifen weiter von Zuzahlungen befreit

Blutzuckerteststreifen weiter von Zuzahlungen befreit Welche Kosten bekommen Diabetiker von Krankenkassen erstattet? Durch die Gesundheitsreform hat sich für Diabetiker nichts geändert. Das heißt, in aller Regel gelten sie weiterhin als chronisch krank, und sie bekommen nach wie vor die ihnen zustehende Zahl von Blutzuckerteststreifen verordnet. Auf Spritzen, Kanülen und Teststreifen zahlt man nach den derzeitigen Regeln auch künftig keine Rezeptgebühr, schreibt die “Neue Apotheken Jllustrierte” in ihrer aktuellen Ausgabe vom 1. Februar. So viele Teststreifen zahlt die Krankenkasse pro Quartal:
  • Typ 2 Diabetiker, die mit Tabletten und Diät behandelt werden, erhalten maximal 50 Teststreifen.
  • Insulinpflichtige Zuckerkranke bekommen maximal 200 Stück erstattet.
  • Patienten, die im Rahmen einer intensivierten konventionellen Therapie (ICT) den Insulinbedarf selbstständig anpassen, erhalten 400 Streifen.
  • Typ 1 Diabetiker, die mit konventioneller Insulintherapie behandelt werden, erhalten maximal 200 Stück und jene mit ICT oder Insulinpumpe bis zu 600 Stück pro Quartal.
Die “Neue Apotheken Jllustrierte” liegt in vielen Apotheken aus und wird kostenlos an Kunden abgegeben.
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