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Blutzucker-Teststreifen können weiter verordnet werden – BdSN-Pressemitteilung

Sehr geehrte Damen und Herren, nach einer Änderung der Arzneimittelrichtlinie zur Verordnung von Harn- und Blutzuckerteststreifen, sind sowohl Ärzte als auch Patienten verunsichert, was noch verschrieben werden darf. Der Berufsverband der diabetologischen Schwerpunktpraxen in Nordrhein (BdSN) weist aus diesem Grund ausdrücklich darauf hin, dass Blutzucker-Teststreifen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin vom Arzt verordnet werden dürfen. Weitere Informationen finden Sie in der angehängten Pressemitteilung. Sollten Sie Rückfragen haben oder weitere Auskünfte benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen, Regina Hamacher Pressebüro Ziegs Kuchel Müller Communication Service GbR. Vogelsanger Weg 39. 50858 Köln. Telefon (0221) 50 29 46-45. Telefax (0221) 50 29 46-49. r.hamacher@zkm-koeln.de. www.zkm-koeln.de. Geschäftsführung: Olaf Ziegs, Matthias Kuchel, Tobias Müller. USt-Id.-Nr.: DE207147699.
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