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Mehr podologische Therapien verordnungsfähig

Nicht nur Menschen mit Diabetes können von podologischen Therapien profitieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GB-A) hat den Weg geöffnet, dass die professionelle Fußpflege auch bei weiteren Erkrankungsbildern von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden kann.

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