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Schwerbehindertengesetz und Diabetes

Nach § 3 des Schwerbehindertengesetzes ist derjenige behindert, welcher länger als 6 Monate an einer Krankheit leidet. Der Grad der Behinderung hängt beim Diabetes mellitus  von der Therapieform und von der Einstellbarkeit ab. Schwerbehindert ist ein Diabetiker, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 % beträgt.

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