Führerschein und Diabetes

Antworten auf die wichtigesten Fragen zum Thema Führerschein und Diabetes erhalten Sie auf dieser Seite. Basis ist die europäische Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“.

Gibt es grundsätzliche Einschränkungen beim Führerschein für Menschen mit Diabetes?

Für die meisten Menschen mit Diabetes besteht die Möglichkeit, sowohl einen Führerschein der Fahrzeuggruppe 1, z.B. Motorrad oder Pkw, als auch der Fahrzeuggruppe 2 z.B. Lastkraftwagen oder auch Busse, mit der Erlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen zu erwerben. Entscheidend dafür ist nicht, an einem Diabetes erkrankt zu sein, sondern die Fahrsicherheit (aktueller, rasch änderbarer Gesundheitszustand) und die Fahreignung (z.B. ein längerfristig anhaltender Zustand der Gesundheit oder auch juristische Gründe – siehe auch “rechtliche Grundlagen” auf dieser Seite).

Das Recht auf persönliche Entfaltung kann eingeschränkt sein durch mangelnde Fahrsicherheit oder mangelnde Fahreignung.

Ein allgemeines Fahrverbot für Menschen mit Diabetes würde dem Recht auf persönliche Entfaltung widersprechen. Einschränkungen der Fahrsicherheit oder der Fahreignung können jedoch dem Erwerb des Führerscheins entgegenstehen oder zum Entzug des Führerscheins führen. So kann z.B. eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit durch eine therapiebedingte Stoffwechselentgleisung, oder die Beeinträchtigung der Fahreignung durch bestimmte diabetesbedingte Folgeerkrankungen bestehen.

Medizinische und rechtliche Grundlagen für die Fahrelaubnis bei Diabetes

Die medizinische und auch die rechtliche Beurteilung der Fahrsicherheit und Fahreignung orientieren sich an den 2017 verabschiedeten Leitlinien der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), die im Folgenden zitiert werden. Eine rechtsverbindliche Aussage kann und darf hier nicht getroffen werden, dazu verweisen wir auf die S2e-Leitlinie Diabetes und Straßenverkehr, 1. Auflage (insbesondere S. 29 bis S. 70).

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hat im November 2019 eine Leitlinie für Patienten rund um das Thema Diabetes und Straßenverkehr herausgegeben. Diese Patientenleitlinie können Sie hier herunterladen.

Fahreignung

Die Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die erforderliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vorliegt. Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen das Strafgesetz verstoßen hat.

Ärztliche Schweigepflicht

Aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht dürfen fahruntaugliche / fahrunsichere Patienten grundsätzlich nicht an Behörden oder die Polizei gemeldet werden.

Trotz der seiner grundsätzlichen Schweigepflicht kann der Arzt unter Abwägung widerstreitendender Pflichten oder Interessen im Ausnahmefall aber berechtigt sein, eine Benachrichtigung an die Verkehrsbehörde zu geben, wenn sein Patient mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, obwohl er wegen seiner Erkrankung nicht mehr fähig ist, ein Kraftfahrzeug zu führen ohne sich und andere zu gefährden.

Der Arzt muss nachweisen, dass er zuvor erfolglos und unter Ausschöpfung aller ihm zumutbaren Möglichkeiten auf den Patienten eingewirkt hat

Eine Offenbarung des Patientengeheimnisses sollte nur dann in Betracht kommen, wenn aus Sicht des Behandlers eine gegenwärtige konkrete Gefahr für Leib und Leben des Patienten oder Dritter besteht.

Mögliche Beeinträchtigungen der Fahrsicherheit bei Menschen mit Diabetes

Hypoglykämien (Unterzuckerung) – Was sollten Sie als Teilnehmer im Straßenverkehr wissen?

  • Menschen mit Diabetes sollen über das Hypoglykämierisiko ihrer Diabetestherapie und damit verbundener möglicher Einschränkungen der Fahrsicherheit aufgeklärt werden.
  • Bei erhöhtem Hypoglykämierisiko oder einem Hypoglykämie-Wahrnehmungsproblem soll u.a. ein spezifisches Hypoglykämie-Wahrnehmungstraining angeboten werden.
  • Menschen mit Diabetes, die am Straßenverkehr teilnehmen, sollten regelmäßig über das Auftreten von Hypoglykämien im Straßenverkehr oder das Auftreten von Fahr-/ Verkehrsauffälligkeiten oder Unfällen explizit befragt werden.
  • Menschen mit Diabetes und einem erhöhten Hypoglykämierisiko, die am Straßenverkehr teilnehmen, sollten über die Notwendigkeit einer konsequenten Vermeidung von Hypoglykämien aufgeklärt werden.

Was sollten Sie vor Fahrtantritt tun, wenn Sie zu Unterzuckerungen neigen?

  • Menschen mit Diabetes die ein Risiko für schwere Hypoglykämien haben, soll dazu geraten werden:
  • Vor Fahrtantritt eine Messung der Blutglukose durchzuführen und immer ein Blutzuckermessgerät, sowie geeignete Kohlenhydrate zur Stabilisierung des Blutzuckerspiegels griffbereit im Fahrzeug mitzuführen.
  • Bei niedrig normalem Blutzucker (z.B. 50-80 mg/dl) sollen vor Fahrantritt geeignete Mengen Kohlenhydrate zugeführt werden, um die Blutglukose anzuheben und einen Blutzuckerabfall während des Fahrens zu vermeiden.
  • Im Falle einer Hypoglykämie soll die Fahrt nicht angetreten werden, bzw. das Fahrzeug gestoppt und die Hypoglykämie behandelt werden.
  • Die Fahrt soll nach einer Hypoglykämie erst wieder fortgesetzt werden, wenn die Blutglukose wieder sicher normalisiert und die kognitiven Funktionen wiederhergestellt wurden.

 Wie können Sie Hypoglykämien während der Fahrt verhindern?

(S2e-Leitlinie Diabetes und Straßenverkehr, 1. Auflage Auszug Seite 41).

1. Kontrolle der Blutglukose vor Fahrtantritt und während der Fahrt

Vor Fahrtantritt sollte der Blutzucker möglichst nicht unter 90 mg/dl liegen. Liegt der Blutzucker darunter, so sollte der Blutzuckerspiegel durch Zufuhr von Kohlenhydrate angehoben werden. Bei längeren Fahrten sollte der Blutzucker mindestens alle 3 Stunden gemessen werden.

2. Mitführen von kohlenhydrathaltigen Lebensmitteln

Hypoglykämien beeinträchtigen die Fahrsicherheit. Deshalb sollten Maßnahmen zur Wiederherstellung und Sicherstellung der Fahrsicherheit beachtet und genutzt werden.

Alkohol und Hypoglykämie – eine gefährliche Kombination

Hypoglykämie und Alkoholkonsum führen unabhängig voneinander zu einer Einschränkung der kognitiven Funktionen. Auch verstärken sich Hypoglykämie und Alkoholwirkung gegenseitig, sodass nach geringem Alkoholgenuss eine begleitende, nur leichte Hypoglykämie zu schweren Einschränkungen der kognitiven Funktionen führen kann.

Wie wirken sich diabetische Folgeerkrankungen auf die Fahrsicherheit und Fahreignung aus?

Augenerkrankungen/Sehstörungen bei Diabetes

Bei Menschen mit Diabetes kann die Sehfähigkeit und damit die Fahrsicherheit vorübergehend eingeschränkt sein, z.B. bei Diabetes Neueinstellung. Eine Einschränkung der Fahreignung kann durch eine diabetische Retinopathie und Makulopathie bedingt sein.

Bei Menschen mit Diabetes mit neu auftretender Sehverschlechterung soll eine zeitnahe Untersuchung beim Augenarzt erfolgen. Die Patienten sollen darauf hingewiesen werden, dass durch die Störung eventuell eine Einschränkung der Fahrtüchtigkeit oder der Fahrsicherheit besteht.

Zur Beurteilung der Fahrsicherheit und Fahreignung bei Menschen mit Diabetes soll ein aktueller augenärztlicher Untersuchungsbefund herangezogen werden. Bei bestehender fortgeschrittener diabetischer Retinopathie und bei diabetische Makulopathie oder eingeschränkter Sehfähigkeit soll der Augenarzt die Fahrsicherheit bezüglich der Sehfunktion prüfen und feststellen.

Diabetische Neuropathie

Diabetes kann zu einer schweren Schädigung der Nerven, insbesondere im Bereich der Beine und Füße führen („periphere Polyneuropathie“ mit Brennen, Kribbeln, Sensibilitätsverlust). Daraus kann die Fahreignung beeinträchtigt sein.

Die diabetische Neuropathie wiederum kann zum diabetischen Fußsyndrom führen mit chronischen Wunden und möglichen Amputationen. Aus einer Beeinträchtigung der Pedalbenutzung im Fahrzeug kann sich Notwendigkeit ergeben, ein ärztliches Fahrverbot auszusprechen.

 Schlaf-Apnoe-Syndrom bei Diabetes

Diabetes, insbesondere Diabetes Typ 2, ist überdurchschnittlich häufig mit dem Schlafapnoesyndrom vergesellschaftet. Charakteristisch dafür ist eine vermehrte Tagesmüdigkeit und Tagesschläfrigkeit. Alle Patienten mit Verdacht auf ein Schlafapnoesyndrom oder gesicherter Diagnose müssen befragt werden zu einer Einschlafneigung bei Alltagsaktivitäten und nach zurückliegenden Unfällen oder Beinahe-Unfällen, bedingt durch eine Einschlafneigung. Patienten mit erhöhter Tagesschläfrigkeit haben ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko und sollten unmittelbar über die möglichen Risiken beim Autofahren aufgeklärt werden bis eine effektive Therapie durchgeführt wird.

 Depressionen bei Diabetes

Die Neigung zu Depressionen ist bei Diabetes Patienten erhöht. Für die Beurteilung der Fahrsicherheit und Fahreignung muss eine mögliche Einschränkung der kognitiven Fähigkeiten durch Einnahme von Antidepressiva berücksichtigt werden.

 Demenz bei Diabetes

Der behandelnde Arzt soll Diabetes-Patienten mit einer zusätzlichen Demenzerkrankung über Einschränkungen der Fahrsicherheit aufklären. Bei der Diagnose einer Demenz muss der Patient darüber aufgeklärt werden, dass die Erkrankung im weiteren Verlauf zum Verlust der Fahreignung führen kann.

Altersspezifische Besonderheiten, die zum Thema Diabetes und Führerschein eine Rolle spielen

Jugendliche und junge Heranwachsende

Was sollten Sie beachten, wenn Sie in die Fahrschule gehen?

  • Bei Heranwachsenden mit Stoffwechselentgleisungen, die einen Führerscheinwunsch haben, sollte zunächst die Stoffwechseleinstellung optimiert werden, ggf. durch Änderung der Behandlungsweise.
  • Der Fahrschüler sollte den Fahrlehrer über seine Erkrankung und deren mögliche Auswirkungen auf die Fahrsicherheit aufklären.
  • Begleitetes Fahren ab 17 Jahren: Der Fahranfänger sollte die Begleitperson über seine Erkrankung und deren mögliche Auswirkungen auf die Fahrsicherheit aufklären.
  • Die Begleitperson sollte genau wie der Fahranfänger in der Lage sein, Frühsymptome einer Hypoglykämie zu erkennen und den Fahranfänger beim Eintreten einer Hypoglykämie mit geeigneten Maßnahmen zu unterstützen.
Menschen im höheren Erwachsenenalter

Was sollten Menschen im höheren Erwachsenenalter besonders beachten?

Menschen mit Diabetes im höheren Alter, welche Medikamente einnehmen, die zu einer Hypoglykämie führen können (v.a. Insulin, Sulfonylharnstoffe), sollten besonders auf das Auftreten von Hypoglykämien während des Fahrens achten. Dies sollte von den Behandlern/Beratern wiederholt bei den Patienten angesprochen werden.

Was lernen Sie in einer Diabetes Schulung über verkehrsrechtliche Voraussetzungen?

Menschen mit Diabetes können mithilfe der Schulung die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen der Fahreignung sowie Verhaltensmaßnahmen zur sicheren Teilhabe am Straßenverkehr erlernen. Hierzu zählen:

  • Mögliche Einschränkungen der Fahrsicherheit
  • die Einschätzung der eigenen Fahrsicherheit
  • Kenntnis von geeigneten Maßnahmen, das individuelle Unfallrisiko gezielt zu senken

Aufklärung durch den Arzt/das Diabetes Team

 Worüber klärt Sie Ihr Arzt / Diabetesteam hinsichtlich Ihrer Teilnahme am Straßenverkehr auf?

  • Der Arzt/das Diabetes Team müssen dafür Sorge tragen, dass die Aufklärung der Patienten und deren Dokumentation entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfolgen.
  • Jeder Patient muss individuell über das therapiespezifische Hypoglykämierisiko, die damit potenziell verbundenen Gefahren im Straßenverkehr, sowie geeignete Verhaltensmaßnahmen zur Risikominimierung aufgeklärt werden. Dies betrifft insbesondere Patienten, bei denen eine blutzuckersenkende Therapie mit Hypoglykämie Risiko begonnen oder bereits ausgeführt wird.
  • Dies sollte schriftlich erfolgen (Merkblatt M)
  • Bei Patienten mit Hypoglykämierisiko soll eine regelmäßige Wiederholungsaufklärung erfolgen.
  • Diabetes bedingte Komplikationen welche die Fahrsicherheit beeinträchtigen können, müssen dem Patienten mitgeteilt und deren Auswirkungen auf die Sicherheit im Straßenverkehr erklärt werden.
  • Die Aufklärung muss für den Patienten verständlich sein.
  • Die Aufklärung muss in der Patientenakte dokumentiert werden.

Nutzung von FGM (Flash Glucose Monitoring) und CGM (Continuous Glucose Monitoring) Systemen

Der Umgang mit diesen Blutzucker-Messmethoden bietet Chancen, aber auch gefährliche Risiken. Die Verlässlichkeit ist derzeit vergleichbar mit dem autonomen Fahren, es handelt sich lediglich um Assistenzsysteme.  So ist es z.B. unerlässlich Kontrollmessungen durchzuführen, auch muss die Veränderungsdynamik von Blutzuckerwerten erkannt werden. Dies gilt insbesondere auch vor Fahrtantritt.

Mögliche Zwischenfälle lassen sich durch eine systematische Schulung vermeiden.  Wir halten es deshalb für unverantwortlich,  diese Messmethoden ohne eine angemessene Schulung zu verordnen. Auch muss darauf hingewiesen werden, dass ein Arzt für  das, was er verordnet, juristisch haftet.

Berufliche Kfz Nutzung (Fahrzeuggruppe 2 ) bei Diabetes

Welche Besonderheiten gibt es für Berufskraftfahrer?

(S2e-Leitlinie Diabetes und Straßenverkehr, 1. Auflage Auszug Seite 68).

Es gibt keinen grundsätzlichen Ausschluss von Menschen mit Diabetes für das Führen von Fahrzeugen der Gruppe 2. Die Anforderungen sind nur dann nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder Mangel vorliegt, wodurch die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird.

Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen DI bis D1E (Kfz mit mehr als 8 Sitzplätzen) sowie einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssten außerdem besondere Anforderungen erfüllen hinsichtlich

  • Belastbarkeit
  • Orientierungsleistung
  • Konzentrationsleistung
  • Aufmerksamkeitsleistung
  • Reaktionsfähigkeit
Der Nachweis über die Erfüllung dieser Anforderung ist durch Beibringung eines Gutachtens (nach § 11 Abs.2) zu führen.

Fahrzeugführer von Gefahrguttransportern benötigen unter Umständen eine besondere technische und organisatorische Ausbildung.

Fahrzeuggruppen für Diabetiker nach Führerscheinklassen



Quelle: S2e-Leitlinie Diabetes und Straßenverkehr, 1. Auflage

Maßnahmen zur Wiederherstellung und Sicherstellung der Fahrsicherheit

(S2e-Leitlinie Diabetes und Straßenverkehr, 1. Auflage Auszug, S.38, 39)

Eine adäquate Wahrnehmung erster Zeichen einer Hypoglykämie ist eine wesentliche Voraussetzung für die Fahrsicherheit (S2e-Leitlinie Diabetes und Straßenverkehr, 1. Auflage Seite 36).

Das Risiko einer Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörung steigt mit der Diabetes-Dauer bzw. mit der Dauer der Insulintherapie, insbesondere bei Menschen mit Typ 1 Diabetes, bei denen ca. 20-25% im Laufe ihrer Erkrankung eine beeinträchtigte oder fehlende Hypoglykämie-Wahrnehmung entwickeln.

Optimierung der Diabetestherapie zur Minimierung des Hypoglykämierisiko

  • Systematische Analyse der Ursachen für Hypoglykämien
  • Optimierung der Blutzucker Messsequenz
  • Einsatz von Medikamenten bzw. Insulinpräparaten, bzw. Wahl einer Therapieform mit einem geringeren Hypoglykämierisiko
Strukturierte Diabetes-Schulung

  • Minimierung von Behandlungsfehlern die zu einer Hypoglykämie führen
  • Vermittlung von Kenntnissen zur Verhinderung und frühzeitigen Erkennen von Hypoglykämien
  • Einbezug von Angehörigen und Bezugspersonen
Hypoglykämie Wahrnehmungstraining

  • Training zur besseren Wahrnehmung von ersten Anzeichen einer Hypoglykämie
  • Erarbeitung von individuellen Strategien zur Vermeidung von Hypoglykämien
Definitionen:

Kognitive Funktionen: Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Handlungsplanung, Urteilsfähigkeit, Problemlösung und Kommunikation

Fahrsicherheit: bedeutet situations- und zeitbezogene Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs. Die Fahrsicherheit ist durch äußere Faktoren sowie durch Beeinträchtigungen des Fahrers rasch veränderbar. Eine Einschränkung der Fahrsicherheit kann z.B. bei einer Hypoglykämie bestehen.

„Fahrsicherheit“ und „Fahrtüchtigkeit“ sind identische Begriffe.

Fahreignung: bedeutet zeitlich weitgehend stabile, von der aktuellen Situation und Befindlichkeit unabhängige Fähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr. Dazu gehören bestimmte Eigenschaften der Persönlichkeit sowie körperliche und psychische Leistungsfunktionen. Wiederholte Hypoglykämien oder diabetische Folgekrankheiten können zu einer Einschränkung der Fahreignung führen.  

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