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Hohe Blutzuckerwerte oder gefährliche Unterzuckerungen vermeiden

Insulinpumpen sinnvoll bei Diabetes Typ 1 einsetzen

Berlin - Viele Menschen mit Diabetes Typ 1, deren Stoffwechsel sich mit der intensivierten konventionellen Insulintherapie (ICT) nicht ausreichend einstellen lässt, profitieren von den Vorteilen einer Insulinpumpe. Vor dem Erhalt einer solchen Insulinpumpe, muss der Krankenkasse der bisherige Verlauf der Diabetes-Erkrankung und -Therapie jedoch umfangreich dokumentiert werden. Erst dann wird eine Insulinpumpe von der Krankenkasse genehmigt, oft sind aber Formfehler der Grund, weshalb Pumpen nicht genehmigt werden. Dass Ärzte diese Pumpen für sinnvoll halten wird hierbei nicht berücksichtigt. DiabetesDE und die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) raten daher Patienten, Eltern und Ärzten, die Anträge sehr sorgfältig und umfassend auszufüllen. Mehr zum Erhalt und Beantragung der Pumpe ist als Schwerpunktthema in der Fachzeitschrift "Der Diabetologe" zu finden.

Treten trotz aller Anstrengungen bei den Patienten hohe Langzeitblutzuckerwerte sowie häufiger Unterzucker oder das Dawn-Phänomen ( hohe Blutzuckerwerte am frühen Morgen ) auf, sollte sich der Arzt für eine Insulinpumpentherapie entscheiden. Langfristigen Schäden und auch kurzfristigen lebensgefährlichen Normabweichungen kann dadurch sinnvoll vorgebeugt werden. Die Verordnung einer Insulinpumpe wird vorab vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen ( MDK ) geprüft. Wie bereits angesprochen kann jedoch aufgrund des hohen bürokratischen Aufwands der kleinste Formfehler zu einer Ablehnung des Antrags führen.

Eine Insulinpumpentherapie ist rechtlich nur dann von der Krankenkasse finanzierbar, wenn der Stoffwechsel mit der ICT unter Ausschöpfung aller therapeutischen Möglichkeiten nicht ausreichend einstellbar ist. Der MDK erstellt anhand genauer ärztlicher Dokumentationen der Erkrankung und der medizinischen bereits angewandten Maßnahmen ein umfassendes Gutachten.

Auch der Patient muss seine Bemühungen, den Blutzucker durch eine ICT kontrolliert zu haben durch ein zwölf Wochen geführtes Blutzuckertagebuch nachweisen können. Ein Blutzuckertagebuch enthält Informationen über, enthält täglich gemessene Blutzuckerwerte, Insulindosis, durch die Nahrung aufgenommene Brot- oder Kohlenhydrateinheiten, sportliche und besondere körperliche Aktivitäten sowie akute Erkrankungen.

Wird der Antrag vom MDK genehmigt, erhält der Patient zunächst probeweise eine Insulinpumpe für die Dauer von 4 Monaten. Eine ICT für den Erhalt einer Insulinpumpe ist im Säuglings- und Kleinkindalter nicht notwendig. Ein Nachweis über die Motivation und den Umgang mit der Insulintherapie der Eltern sowie die Dokumentation der bisherigen Therapie ist bei älteren Kinder erforderlich.

Neben der Dokumentation der bisherigen Therapiemethoden ist es wichtig die Notwendigkeit sowie die Fragebögen des MDK bei allen Anträgen sorgfältig auszufüllen! Eine Insulinpumpe ist derzeit überwiegend nur für Patienten mit Diabetes Typ 1 vorgesehen.

[24.08.2009] Quelle: G. Habrich - Die Verordnung einer Insulinpumpe aus Sicht des MDK - Der Diabetologe 2009; 5: 283-289 - DOI 10.1007/s11428-008-0381-x

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