Neue Richtlinien zum Führerschein bei Diabetes

Gute Nachricht für Diabetiker: zum 1. Mai 2014 hat die Bundesanstalt für Straßenwesen („BASt“) die Einschränkungen zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Diabetes gelockert. In der neuen Fassung der „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung“ wird erstmals ausdrücklich betont, dass „gut eingestellte und geschulte Menschen mit Diabetes“ sowohl PKW als auch LKW „sicher führen“ können. Eine spürbare Verbesserung bringt dies vor allem für Diabetiker, die LKW über 3,5 t oder Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxi oder Omnibus fahren möchten. Dies war ihnen bisher in der Regel verwehrt.

Hohes und niedriges Unterzuckerungsrisiko

Die Begutachtungsleitlinie unterscheidet zwischen Therapien mit einem niedrigen und einem hohen Risiko für Unterzuckerungen (Hypoglykämien). Niedrig eingeschätzt wird das Risiko bei Therapien zur Behandlung von Typ-2-Diabetes mit Ernährungsumstellung und Bewegung sowie mit Medikamenten wie Biguaniden, Resorptionshemmern, Insulinsensitizern, DPP-4-Hemmern und GLP 1 Analoga. Ein höheres Risiko haben danach Diabetiker, die mit Sulfonylharnstoffen bzw. deren Analoga und Insulin behandelt werden.

Lkw, Taxi und Omnibus steuern

LKW über 3,5 t, Taxen und Busse gehören zu Fahrzeugen der Klasse 2. Um sie steuern zu dürfen, muss ein Diabetiker zunächst nachweisen, dass er seinen Stoffwechsel in den zurückliegenden drei Monaten stabil halten konnte. In der Folgezeit sind regelmäßige ärztliche Kontrollen bzw. Nachbegutachtungen vorgesehen.

Erst messen, dann ans Steuer setzen

Wichtigste Voraussetzung für das Führen von Kraftfahrzeugen ist nach wie vor, dass Unterzuckerungen rechtzeitig wahrgenommen werden. Darauf weist Rechtsanwalt Oliver Ebert in seinem Blog (www.diabetes-und-recht.de) hin. Als Vorsitzender des Ausschusses „Soziales“ der Deutschen Diabetes-Gesellschaft hat er bei der Neufassung der Begutachtungsleitlinie eng mit der BASt zusammengearbeitet. Konkret ist darin festgelegt: Wer innerhalb von zwölf Monaten wiederholt eine Unterzuckerung mit Fremdhilfe erleidet, darf zunächst nicht mehr Auto fahren. Die Fahrtüchtigkeit muss dann erneut nachgewiesen werden. Deshalb ist und bleibt es  wichtig: Erst den Blutzucker messen, dann ans Steuer setzen.

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