FreeStyle Libre: Erste Krankenkasse muss zahlen

FreeStyle Libre
Foto: Abbott Diabetes Care
FreeStyle Libre, das Flash Glucose Monitoring System zur Messung der Glukose ohne Fingerpieks, musste bisher von den meisten Nutzern selbst bezahlt werden. Ein Diabetiker hatte dagegen geklagt. Nach einem Einzelfallurteil des Sozialgerichts Konstanz muss seine Krankenkasse jetzt die Kosten übernehmen.

Glukosewerte scannen mit FreeStyle Libre

FreeStyle Libre ist ein neues System, das die herkömmliche Blutzuckermessung bei Diabetes weitgehend ersetzen kann. Normalerweise muss sich ein Diabetiker – je nach Therapie – mehrmals am Tag in den Finger stechen, um einen kleinen Tropfen Blut für die Messung der Blutzuckerwerte zu gewinnen. Hier funktioniert dies anders: Man trägt einen Sensor, der 14 Tage im subkutanen Fettgewebe verbleibt und die Gewebsglukose (nicht den Blutzucker!) misst. Mit einem Lesegerät, das über den Sensor gehalten wird, scannt der Nutzer die Werte. Sie werden auf dem Display angezeigt. Trendpfeile zeigen zudem, in welche Richtung sich die Glukose in der nächsten Zeit entwickeln wird.

Urteil: Krankenkasse muss FreeStyle Libre bezahlen

Die meisten Krankenkassen übernehmen die Kosten für FreeStyle Libre als Ersatz für die herkömmliche Blutzuckermessung bisher nicht. In Konstanz hat ein Diabetiker nun seine Krankenkasse vor dem Sozialgericht verklagt – und gewonnen. Die Kasse muss ihm nun die Kosten für die von ihm selbst gekauften Libre Sensoren in Höhe von € 553,10 erstatten. Erstritten hat das Einzelfallurteil der Stuttgarter Rechtsanwalt Oliver Ebert, der auf seiner Internetseite www.diabetes-und-recht.de Näheres zur Begründung des Gerichts und zu den Konsequenzen schreibt.

FreeStyle Libre ist kein CGM-System

Die Krankenkassen berufen sich bisher auf ein Urteil des Bundessozialgerichts, nach dem CGM-Systeme ohne eine positive Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses (BG-A) nicht im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung eingesetzt werden dürfen. Diese Empfehlung steht aus. Bei FreeStyle Libre handelt es sich allerdings gar nicht um ein System zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM), sondern um ein “Flash Glucose Monitoring System” (FGM). Der feine Unterschied: FreeStyle Libre hat keine permanente Funkverbindung zum Lesegerät und überwacht deshalb nicht automatisch den Glukoseverlauf, wie das CGM-Systeme tun. Das FGM verfügt auch nicht – wie ein CGM – über eine Alarmfunktion, die bei hohen und niedrigen Werten warnt.

Auch andere Diabetiker könnten profitieren

Der Stuttgarter Rechtsanwalt Oliver Ebert hatte im Verfahren diese falsche Einstufung von FreeStyle Libre als CGM-System erläutert. Dem ist das Sozialgericht gefolgt und hat am 31. Mai 2016 einen „Anerkenntnisgerichtsbescheid” erlassen. Demnach muss die Krankenkasse des Beklagten für FreeStyle Libre zahlen. Nach Ansicht von Oliver Ebert kann das Urteil nun auch anderen Patienten helfen. Erstmals wurde anerkannt, dass Versicherten einer gesetzlicher Krankenkasse einen Anspruch auf Versorgung mit FreeStyle Libre zustehen kann und dass es als grundsätzlich erstattungsfähig angesehen wird, so Ebert.

Mehr zu diesem Urteil lesen Sie unter www.diabetes-und-recht.de

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GB-A) hat die Beratung zu CGM-Systemen für 16. Juni 2016 auf die Tagesordnung gesetzt. Wir werden über das Ergebnis berichten.
   

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