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Zusatznutzen lang wirksamer Insulinanaloga anerkennen

Lang wirksame Insulinanaloga sind bisher Teil des Therapieangebotes auch für Menschen mit Diabetes Typ 2. Diese Insulinanaloga haben den Vorteil, dass sie meist nur einmal am Tag gespritzt werden müssen, damit der Grundbedarf an Insulin gedeckt ist. Studien haben ergeben, dass bedrohliche Unterzuckerungen mit lang wirksamen Insulinanaloga seltener vorkommen. Die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) und diabetesDE sind deshalb der Ansicht, dass lang wirksame Insulinanaloga die Diabetestherapie gerade bei Patienten verbessern, die unter nächtlichen Unterzuckerungen zu leiden haben. Außderdem erhöhen sie die Arzneimittelsicherheit. Lang wirksame Insulinanaloga sind gentechnisch veränderte Insuline. Sie zerfallen sehr langsam nach dem Spritzen und wirken dadurch gleichmäßiger und länger. Viele Diabetiker kommen mit einer Injektion täglich aus, um ihren Grundbedarf an Insulin zu decken. Außerdem kommt ein zu starkes Absinken des Blutzuckerspiegels, die so genannte Hypoglykämie, im Vergleich zu herkömmlichen Verzögerungsinsulinen seltener vor. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen (G-BA) wird demnächst entscheiden, ob Gesetzliche Krankenkassen weiterhin lang wirksame Insulinanaloga in der Therapie des Diabetes Typ 2 erstatten. Grundlage dieser Entscheidung ist der kürzlich veröffentlichte Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Er benennt Studienergebnisse, nach denen Hypoglykämien bei lang wirksamen Insulinanaloga im Vergleich zu herkömmlichem Verzögerungsinsulin (NPH-Insulin) deutlich seltener vorkommen. Es ist nicht zu verstehen, dass dieser Zusatznutzen im Fazit des IQWiG-Berichtes keine Berücksichtigung findet! Nach Meinung der Deutschen Diabetes-Gesellschaft und nach Meinung von diabetesDE bedeutet die geringere Hypoglykämie-Rate eine erhöhte Sicherheit für die Patienten und stellt deshalb einen belegbaren Zusatznutzen dar, der eindeutig im Bericht des IQWiG formuliert sein sollte, aber einfach weggelassen wurde. Der Gemeinsame Bundesausschuss sollte seine Entscheidung daher auf der Grundlage der wissenschaftlichen Datenlage treffen.

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