Februar 2010 - Mobil und unabhängig sein - für die meisten Menschen mit Diabetes ist das eine Selbstverständlichkeit. Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte jedoch einige Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Das Verwaltungsgericht Mainz hat einem Mann den Führerschein entzogen. Er verzichtete auf regelmäßige Blutzuckerkontrollen vor dem Autofahren, obwohl er - laut medizinischem Gutachten - zu Stoffwechselentgleisungen neigte.
Besonders Unterzuckerungen können zu Wahrnehmungsstörungen oder sogar zur Ohnmacht führen. Deshalb ist es sinnvoll, vor Fahrtantritt den Blutzucker zu messen. Moderne BZ-Messgeräte ermitteln den Wert innerhalb von nur 5 Sekunden. In Absprache mit dem Arzt können außerdem individuelle Hoch- und Niedrig-Grenzwerte festgelegt werden.
Bei längeren Autofahrten (z.B. bei Urlaubsreisen) empfiehlt sich alle zwei Stunden eine Pause, um sich zu bewegen und Kohlenhydrate (wie z.B. Obst oder Brot) zu sich nehmen. Ein Blutzuckermessgerät und genügend Teststreifen sollten immer dabei sein.
Für Menschen mit Diabetes ist die Nutzung privater Kraftfahrzeuge gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV) § 11 "Eignung und bedingte Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges" grundsätzlich erlaubt. Bei Beantragung des Führerscheins müssen sie ungefragt keine Auskunft zu ihrem Gesundheitszustand geben.1 Ebensowenig beim Umtausch des alten Führerscheins gegen den neuen EU-Führerschein. Sollte es durch Über- oder Unterzuckerung jedoch zu einem Unfall kommen, wird ein medizinisches Gutachten verlangt.
Die Kosten der Untersuchungen trägt der Fahrer selbst. Nach einer strukturierten Diabetesschulung und dokumentierter mehrmonatiger stabiler Blutzuckereinstellung kann das Führen eines Fahrzeugs unter Auflagen jedoch wieder gestattet werden. Für Berufskraftfahrer oder für die Personenbeförderung gelten strengere Regeln: Hier ist der Führerscheinanwärter verpflichtet, seinen Diabetes anzugeben. Individuelle Gutachten entscheiden dann über eine Zulassung.
[05.03.2010] Quelle: Bayer HealthCare, Bayer Vital
1 Die Aussage, dass Menschen mit Diabetes bei Beantragung eines Führerscheins keine Auskunft zu ihrem Gesundheitszustand geben müssen, ist korrekt. Wird der Antragsteller aber ausdrücklich nach dem Vorliegen einer bestehenden Erkrankung befragt, dann muss er die Frage entweder wahrheitsgemäß beantworten, oder aber die Antwort ausdrücklich verweigern.
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