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Aufnahmekriterien für Diabetologische Schwerpunktkliniken und Klinik-Ambulanzen

Wir haben uns in einem Schnittstellendefinition freiwillig verpflichtet, den Qualitätskriterien der jeweiligen Versorgungsebene zu entsprechen und die sogenannten "Schnittstellendefinitionen" einzuhalten. Die Kriterien orientieren sich an den Vorgaben der Deutschen Diabetes Gesellschaft und des AOK Wissenschaftsbeirats.

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:

"Diabetologische Schwerpunktkliniken":
- Die Klinik muss nach den Richtlinien der DDG als Behandlungs- und Schulungszentrum für Typ 1 und Typ 2 Diabetiker anerkannt sein.
- Die Klinik muss eine Fußambulanz haben.
- Es muss sich um eine Akutklinik mit Notfallaufnahme handeln.
- Die Klinik muss Mitglied der Arbeitsgemeinschaft klinische Diabetologie
- AKD (Info) sein

"Diabetologische Klinik-Ambulanz":
- Diabetologe DDG in leitender und organisatorisch selbständiger Stellung.
- Arbeiten im Team mit Diabetesberaterin DDG oder Diabetesassistentin.
- Fußsprechstunde in separatem Raum.
- Kooperation mit einem speziell qualifizierten orthopädischen Schuhmachermeister und einer speziell ausgebildeten Fußpflegerin.
- Schulungsberechtigung Typ 1 und Typ 2.
- Sicherstellung der persönlichen Konstanz bei Longitudinal-Betreuung.
- Ambulanzzulassung, persönliche Ermächtigung des Diabetologen DDG.

Alle Ärzte und Kliniken im Netzwerk verpflichten sich zur regelmäßigen diabetologischen Weiterbildung (mindestens zwei Mal jährlich). Und Sie verpflichten sich, die kollegiale Zusammenarbeit durch regelmäßige Teilnahme an diabetologischen Qualitätszirkeln zu optimieren.