Schnittstellendefinition
Wir haben uns in einer Schnittstellendefinition freiwillig verpflichtet, den Qualitäts-Kriterien der jeweiligen Versorgungsebene zu entsprechen und die so genannten "Schnittstellendefinitionen" einzuhalten.
Die Kriterien orientieren sich an den
Vorgaben der Deutschen Diabetes Gesellschaft und an den Bestimmungen zur Zertifizierung von diabetologisch qualifizierten ApothekerInnen durch die
Landesapothekerkammer (LAK).
Die konkreten Bestimmungen der einzelnen Kammern können Sie bei diesen jeweils direkt erfragen. Eine Liste der Landesapothekerkammern und ihrer Adressen finden Sie
hier.
Im einzelnen bedeutet dies für die
"Diabetologisch qualifizierte Apotheke":