Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Mai 2009 entschieden, dass das deutsche und italienische Fremdbesitzverbot EU-rechtskonform ist. Gegenstand des Verfahrens war das Vorabentscheidungsverfahren des Verwaltungsgerichts Saarbrücken im Bezug auf die Saarbrücker DocMorris-Apotheke.
"Wir begrüßen das Urteil, denn eine sichere und flächendeckende Arzneimittelversorgung braucht inhabergeführte Apotheken", betont Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI).
Der Gerichtshof hat klar entschieden, dass die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit durch das Ziel des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt ist, so dass kein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht vorliegt. Zwar stellt der Ausschluss von Nichtapothekern vom Betrieb einer Apotheke bzw. das Verbot der Beteiligung von Kapitalgesellschaften an Apotheken eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs dar. Diese Beschränkungen lassen sich jedoch mit der Zielsetzung rechtfertigen, eine sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
Der Gerichtshof begründete dies insbesondere mit dem besonderen Charakter von Arzneimitteln. Die therapeutischen Wirkungen unterscheiden die Arzneimittel substanziell von anderen Waren. Der Gerichtshof ist damit dem Plädoyer des Generalanwalts gefolgt.
Damit dürfen die Mitgliedstaaten der EU auch in Zukunft Regelungen einführen bzw. beibehalten, die Personen, die keine Apotheker sind, den Besitz und den Betrieb von Apotheken verwehren. Den Mitgliedstaaten steht es jedoch auch in Zukunft frei, Apothekenketten zuzulassen, wie sie bereits in Großbritannien existieren.
Es bleibt dabei, dass Franchise-Systeme, wie sie derzeit von Doc-Morris in Deutschland praktiziert werden, nicht von vornherein untersagt sind. Das selbe gilt für so genannte Pick-up-Stellen, etwa in Drogeriemärkten, die mit ausländischen Versandapotheken zusammenarbeiten. Beide Modelle sind von dem Urteil nicht direkt betroffen und können in Zukunft vermehrt als Alternativmodelle auftreten.
"Damit hat der EuGH das System der inhabergeführten Apotheke als Garant für eine unabhängige Beratung und Therapiequalität bestätigt. Der BPI begrüßt das Urteil ausdrücklich, da nur so eine erhebliche Machtkonzentration auf der Distributionsebene verhindert wird", unterstreicht Fahrenkamp.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt mit seiner fast 60-jährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Arzneimittelforschung, -entwicklung, - zulassung, -herstellung und -vermarktung das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 260 Unternehmen mit rund 72.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen. Dazu gehören klassische Pharma-Unternehmen, Unternehmen aus dem Bereich der Biotechnologie, der pflanzlichen Arzneimittel, der Homöopathie/Anthroposophie und Pharma-Dienstleister.
[10.06.2009] Quelle: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.
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